Beinahe-Unfall durch Einbahnstrassenleugnung und rechtswidriges Linksabbiegen

Es ist nur eine Frage der Zeit, dann kracht es. Unser Fotograf hielt sich wegen seiner vielfältigen Terminverpflichtungen am gestrigen Samstagnachmittag (18.11.2023) keine zwei Minuten in der Wilhelmstrasse auf. Und erlebte in diesen wenigen Sekunden einen Beinahe-Unfall an der Einmündung der westlichen Mühlenstrasse in die Wilhelmstrasse mit. Schuld an der Situation war eine SUV-Fahrerin, die als Einbahnstrassenleugnerin aus der aktuell in Richtung Innenstadt entsprechend ausgeschilderten Mühlenstrasse entgegen der Fahrtrichtung auf die Wilhelmstrasse (B 48) auffuhr.

Dort aber nicht wie vorgeschrieben nach rechts, sondern nach links Richtung Wilhelmbrücke abbog. Weil die Ampel am Bourger Platz kurz zuvor auf Grün umgesprungen war und sich aus dieser Richtung eine längere Fahrzeugschlange näherte, die die SUV-Fahrerin nicht abwarten wollte, nahm sie einem stadteinwärts fahrenden Transporter die Vorfahrt. Der war erfreulicher Weise vorschriftsmäßig langsam unterwegs, so dass er keine Vollbremsung hinlegen musste, um einen Unfall zu vermeiden.

Weil die Dame mit erheblicher Geschwindigkeit auf ihn zufuhr und der Fahrer durch die Sperrbake rechts möglicherweise verunsichert war, …

Obwohl in der Mühlenstrasse zwei “Spardosen”-Schilder unübersehbar anzeigen, dass diese aktuell nur in Richtung Fährgasse und Kirschsteinanlage befahren werden darf, fuhren am gestrigen Samstagnachmittag Autos im Minutentakt aus dem Parkhaus in die falsche Richtung in die Einbahnstrasse ein. Dabei hat dieses Parkhaus eine Ausfahrt Richtung Bourger Platz und ermöglicht so eine korrekte Abfahrt ins Stadtgebiet ohne großen Umweg und vor allem ohne Einbahnstrassenleugnung und rechtswidriges Linksabbiegen.

… nahm dieser von seiner Absicht, in die Mühlenstrasse vorschriftsmäßig einzufahren, Abstand. Und setzte auf die Bundesstrasse zurück.