Missverständliche Beschlussvorlage zum Bosenheimer Bad

Am heutigen Dienstag (10.9.2024) tagt um 17:30 Uhr im Sitzungssaal im neuen Rathaus in öffentlicher Sitzung der Sportausschuss. Als Tagesordnungspunkt 5 ist die “Kostenschätzung für die Sanierung des Schwimmbades Bosenheim” angeführt. Wer sich auf die Sitzung im Ratsinformationssystem vorbereitet hat, ist der missverständlich formulierte Beschlussvorschlag aufgefallen: “der Sportausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Verwaltung bis zum 15.11.2024 mit der Anfertigung einer belastbaren Kostenschätzung für die Sanierung des Schwimmbades Bosenheim im Vergleich zu den Kosten eines Schwimmbadneubaus zu beauftragen”.

Nimmt man das wörtlich, hätte der Stadtrat bis zum 15.11.2024 Zeit, um sich mit dem Thema zu beschäftigen. Gemeint ist aber wohl etwas anders. Nämlich ein in der Stadtratssitzung am 26. September zu fassender Beschluss, mit dem die Verwaltung aufgefordert wird, bis zum 15. November Ergebnisse vorzulegen. Interessant ist die Begründung des Beschlussvorschlages. Darin wird erstmals von der Stadtverwaltung bekanntgegeben, dass es nach dem 30. Juli noch einen weiteren Vor-Ort-Terminen für die Besitzübergabe des Grundstücks von der BAD GmbH an die Stadt gegeben hat.

Nämlich am 15. August. Diese Tatsache hatte Oberbürgermeister Emanuel Letz in der Ortsbeiratssitzung am 22. August nicht mitgeteilt. In der Ortsbeiratssitzung war vom scheidenden Ortsvorsteher Dr. Volker Hertel berichtet worden, dass ihm der 30.7.2024 als Termin nicht bekanntgemacht worden war. Dieser Umstand führte zu deutlicher Kritik aus dem Gremium an der Arbeitsweise der Stadtverwaltung. Die dazu führte, dass der OB zusagte, ein derartiger Mitwirkungsausschluss werde sich nicht wiederholen.

Die Begründung der Beschlussvorlage mit der Drucksachennummer 24/271 im Wortlaut:

“Aufgrund des Gesellschafterbeschlusses der BAD GmbH vom 19.3.2024, der die Einstellung des Schwimmbadbetriebs des Freibades Bosenheim zum Inhalt hatte, wurde per notariellem Vertrag vom 31.07.2024 die Rückübertragung des Grundstücks an die Stadt vereinbart. Nach Vor-Ort-Terminen am 30.07. und 15.08.2024 wurde auch die Besitzübergabe des Grundstücks vollzogen. Die Stadt ist damit wieder im Besitz des Grundstücks. Es liegt nunmehr alleine in der Hand der Stadt über das weitere Vorgehen zu entscheiden und dieses voran zu treiben.

Zur Entscheidung über ein weiteres Vorgehen ist eine verlässliche Kostenschätzung von Nöten. Die Verwaltung soll daher bis zum 15.11.2024 mit der Anfertigung einer belastbaren Kostenschätzung für die Sanierung des Schwimmbades Bosenheim im Vergleich zu den Kosten eines Schwimmbadneubaus beauftragt werden. Die Beauftragung eines externen Gutachtens wurde von dem Finanzausschuss in seiner Sitzung vom 08.05.2024 als nicht zielführend erachtet und abgelehnt. Der Ortsbeirat erhält vorab gemäß § 75 Abs. 2 GemO die Gelegenheit zur Stellungnahme”.