Mutmaßliche Brandstifterin des Hauses Dockendorf vor Gericht

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Der nächste Termin dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (2. Strafkammer) am morgigen Dienstag (3.9.2024) um 9:30 Uhr im Saal sieben (Az: 2 KLs 1041 Js 1563/24) statt. Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einer 30 Jahre alten, einschlägig vorbestraften, derzeit in einem psychiatrischen Krankenhaus vorläufig untergebrachten Angeklagten aus Bad Kreuznach in zwei Fällen eine schwere Brandstiftung, in einem Fall einen Diebstahl mit Waffen, in sechs weiteren Fällen Diebstahl, in einem Fall in Tateinheit mit vorsätzlichem Führen eines Kraftfahrzeuges ohne Fahrerlaubnis, in Tatmehrheit mit Unterschlagung in Tatmehrheit mit Sachbeschädigung in zwei Fällen vor.

Der Angeklagten wird unter anderem zur Last gelegt, Mitte Juni 2023 nach einem Streit mit ihrer Mutter in dem Keller eines Mehrfamilienhauses in Bad Kreuznach, in welchem ihre Mutter wohnhaft gewesen sei, eine dort an der Wand aufeinandergestapelte Couchgarnitur in Brand gesetzt zu haben. Sie habe dabei zumindest billigend in Kauf genommen, dass sich der Brand ausbreiten und zu Schäden im Haus führen würde. Infolge der Ausbreitung des Brandes seien in dem Haus Brand- und Rußschäden mit einem Gesamtschadenswert von 130.000 Euro entstanden.

Ferner wird der Angeklagten unter anderem zur Last gelegt, Anfang Februar 2024 das Haus Doggendorf in der Rüdesheimer Strasse unberechtigt eingedrungen zu sein. Aus dem Haus soll sie mehrere Gegenstände, hinsichtlich derer sie aus nicht bekannten Gründen davon ausgegangen sei, dass diese ihr gehören würden, aus dem Haus getragen und auf der gegenüberliegenden Straßenseite abgestellt haben.

Aus dem Haus Doggendorf geräumte Gegenstände kurz nach Beginn der Brandbekämpfung.
Aus dem Haus Doggendorf geräumte Gegenstände (durch wen auch immer reduziert) nach Ende der Brandbekämpfung.

Aus ebenfalls nicht bekannten Gründen soll sie sodann mehrere in dem Flur des Hauses gelagerte Gegenstände in Brand gesetzt haben. Das Gebäude, welches einen Wert von rund 740.000 Euro gehabt habe, sei schließlich im Zuge der Ausbreitung des Brandes vollständig ausgebrannt und nicht mehr bewohnbar. Fortsetzungstermine sind auf den 4.9.2024, 1109.2024, 12.9.2024 und den 1.10.2024 bestimmt worden.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach