Gerichtliches Nachspiel wegen gefälschter Nachweise über COVID-19-Impfungen

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Der übernächste Termin dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am morgigen Montag (2.9.2024) um 13 Uhr im Saal sechs (Az: 1024 Js 16546/21 – Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat einen 25 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Birkenfeld wegen Urkundenfälschung und wegen Anstiftung zur unrichtigen Dokumentation nach dem Infektionsschutzgesetz zu einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von insgesamt 3.600 Euro verurteilt.

Fall 1:

Der Angeklagte soll Ende November 2021 in einer Apotheke in Birkenfeld einen auf seinen früheren Namen ausgestellten gelben Impfausweis vorgelegt haben, in welchem zwei tatsächlich nicht erfolgte COVID-19-Schutzimpfungen bescheinigt gewesen seien. Dem Angeklagten sei hierbei bewusst gewesen, dass die Bescheinigungen nicht durch eine berechtigte Person des Impfzentrums, sondern durch eine nicht identifizierte andere, hierzu nicht berechtigte Person vorgenommen worden seien. Der Angeklagte habe in der Absicht gehandelt, die Beschäftigten der Apotheke über die angeblich erfolgten COVID-19-Schutzimpfungen zu täuschen, um ein digitales COVID-19-Zertifikat zu erhalten.

Fall 2:

Ferner soll sich der Angeklagte Ende November 2021 über seine Mutter, die in einem Corona-Schnelltestzentrum in Birkenfeld gearbeitet habe, einen falschen negativen Schnelltest organisiert haben, um damit einen Bankbesuch durchführen zu können. Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht Idar-Oberstein geständig eingelassen.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach