Bagger auf Tieflader prallt gegen das Bahnviadukt über die B 428

Von Claus Jotzo

Im Zusammenhang mit der Aufweitung des Bahnviaduktes über die B 428 im Herbst 2022 wurde die Bundesstrasse eigens tiefer gelegt. Der damit verbundene erhebliche Mehraufwand bei der Baumaßnahme erfolgte laut Landesbetrieb Mobilität (LBM) eigens, um die wichtige Nord-Süd-Achse in der Durchfahrtshöhe schwertransporttauglich zu machen. t-s-n.de berichtete das am 29.10.2022: “die Durchfahrtshöhe der B 428 unter der Eisenbahnbrücke wird im Endzustand 4,70 m betragen”. Das entspricht dem für Neubauten von Autobahnbrücken definierten Maß. Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) schreibt in § 22 zudem 4 Meter als maximale Gesamthöhe von Fahrzeug und Ladung vor.

Die Rad- und Fussgänger*Innenbrücke hat es besonders schlimm erwischt. Dort sind tiefe Kratzer im Stahl zu erkennen.

Wird dieser Wert überschritten, muss zum Schutz der anderen Verkehrsteilnehmer*Innen und der staatlichen Infrastruktur eine Ausnahmegenehmigung nach § 29 und § 46 StVO beantragt werden. Wer eine Spedition betreibt und / oder einen Lkw-Führerschein hat, muss das eigentlich wissen. Der 35jährige am Steuer des Tiefladers, der am gestrigen Donnerstagnachmittag (29.8.2024) gegen 15:30 Uhr den Versuch unternahm einen Kettenbagger über die B 428 Richtung B 41 zu transportieren, nahm die entsprechenden Vorschriften nicht so genau. Und überprüfte die Ladungshöhe seines Transportes nicht. Die Folge:

Wir wussten auch nicht, was ein “Stielzylinder” ist. Daher die Erklärung per Grafik.

Die von Verkehrsteilnehmern alarmierten Polizeikräfte mußten vor Ort feststellen, dass das aufgeladene Baufahrzeug mit dem oben befindlichen Stielzylinder die beiden Brücken (eine für die Radfahrenden und Fussgänger*Innen sowie die für die bahn) touchierte. Es entstand Sachschaden an beiden Brücken und an dem aufgeladenen Bagger. Durch die Kollision mit den beiden Brückenteilen wurden am Kettenbagger mehrere Hydraulikschläuche durchtrennt, wodurch die Fahrbahn mit Hydrauliköl und Betriebsstoffen verschmutzt wurde. Die beschädigte Bahnbrücke wurde durch einen Notfallmanager der Deutschen Bahn begutachtet und nach einer Streckensperrung für den Zugverkehr von etwa 50 Minuten wieder freigegeben.

Die B 428 war während der Unfallaufnahme für rund 1,5 Stunden halbseitig gesperrt. Der Rückstau auf der B 428 wirkte sich bis zur Bosenheimer Strasse aus. Wegen der Baustelle in der Industriestrasse konnte der Verkehr auf den Umwegen nur zäh abfliessen. Die eingesetzten Streifenwagenbesatzungen wurden durch den LBM (Straßenmeisterei) bei der Absicherung der Unfallstelle unterstützt. Zur Reinigung der Fahrbahn wurde eine spezialisierte Fachfirma beauftragt. Nach derzeitigem Kenntnisstand dürfte ein Sachschaden in Höhe von etwa 130.000 Euro entstanden sein. Gegen den verantwortlichen Lkw-Fahrer wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Quelle: Polizeiinspektion Bad Kreuznach