Es werde Licht

Wer abends an der Haltestelle “Stadtwerke” vor dem Behördenhaus in der Wilhelmstrasse auf seinen Bus wartete, sass in den vergangenen Monaten wortwörtlich im Dunkeln. Zum einen, weil die Strassenlampe defekt war und erst aufgrund einer Schadenmeldung der Redaktion dieser Seite wieder instandgesetzt wurde. Zum anderen, weil deren Licht nur sehr spärlich den Gehweg erreichte. Denn dichtes Ast- und Blattwerk verhinderte, dass die Laterne ihren Zweck vollumfänglich erfüllen konnte. Das ist seit dem gestrigen Samstagmorgen (3.8.2024) anders.

Da wurden die AnwohnerInnen in der Innenstadt schon vor 6 Uhr von einer Kettensäge geweckt. Die wurde vom Forstbetrieb Klostermann (Hochstetten-Dhaun) im Auftrag der Stadt fachmännisch eingesetzt, um dem Licht freie Bahn zu verschaffen. KritikerInnen der Massnahme werden jetzt darauf hinweisen, dass Baumfäll- bzw Pflegearbeiten in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September verboten sind. Per § 39 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Das stimmt. Ausnahmen sind aber zulässig, u.a. wenn es um die Verkehrssicherungspflicht geht. Und genau so argumentiert die Stadtverwaltung.