Sondermüll am Altglascontainer

Auch die Reste von Innenraumfarbe müssen als Sondermüll entsorgt werden. Grund dafür sind umweltschädliche Inhaltsstoffe, etwa Lösungsmittel. Dies gilt auch für alle anderen Farben, Lacke, Beizen, Imprägniermittel, Holzschutzmittel, Verdünner, Lösungsmittel und Farb-Spraydosen. Auch wenn auf die Verpackungsgebinde irgendein Umweltsiegel aufgedruckt ist. Leider ist im Chemikaliengesetz (ChemG) lediglich bestimmt, dass der Handel Kleinmengen an Farben und Lacken nur dann kostenlos zurücknehmen muss, wenn diese mit einem Gefahrensymbol versehen sind.

Die korrekte Entsorgung über das Schadstoffmobil des Kreises erfordert eine Recherchemöglich- (und -fähigkeit) per Internet. Mit der Eingabe des Suchbegriffes “Schadstoffmobil Kreis Bad Kreuznach” werden die Termine und Orte angegeben. Leider nur wenige nach 15:30 Uhr und samstags. Was den grossen Teil der arbeitenden Bevölkerung vom korrekten Entrsorgunsgweg faktisch ausschliesst. Der umweltgefährdende Abfall landet daher immer wieder an den Altkleider- und Altglascontainern. Das aktuelles Beispielbild zeigt drei Eimer am Stellplatz Friedhof Planig.

Auch die Tatsache, dass diese illegale Entsorgung mit Geldstrafen in vierstelliger Höhe bedroht ist, schreckt nicht ab. Kontrollen gibt es ja nicht. Und vermutlich erfolgt so sogar eine sach- und fachgerechtere Entsorgung, als über den geschäftsüblichen Weg “gelbe Tonne”. Wer es richtig machen möchte, kann hier nachlesen, wie private Haushalte und Unternehmen Farben, Lacke usw korrekt und umweltgerecht entsorgen:

https://www.wer-entsorgt-was.de/entsorgungstipps/abfall/lacke-und-farben.html