Im Suff den eigenen Kumpel zusammengeschlagen

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Der nächste Termin dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am Montag kommender Woche (10.6.2024) um 9:30 Uhr im Saal sechs (Az: 7 NBs 1044 Js 2299/23 – Berufungssache). Das Amtsgericht Simmern / Hunsrück hat einen 62 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Kastellaun wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt.

Das Amtsgericht Simmern / Hunsrück hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte soll Ende Dezember 2022 unter erheblichem Alkoholeinfluss einem Mann, mit dem er befreundet gewesen sei und der sich in der Wohnung des Angeklagten aufgehalten habe, ohne Ankündigung mit der Faust mehrfach ins Gesicht geschlagen haben.

Der Mann habe hierdurch ein Hämatom am Auge und blutende Wunden im Gesicht erlitten. Der Angeklagte hat vor dem Amtsgericht Simmern / Hunsrück angegeben, sich infolge seiner Alkoholisierung an den Vorfall nicht erinnern zu können. Er habe einen „Filmriss“ gehabt.
Quelle: Landgericht Bad Kreuznach