“Bürgerbeauftragter ist von ganz besonderer Bedeutung für unsere Demokratie”

Landtagspräsident Hendrik Hering hat anlässlich des 50-jährigen Bestehens des Amts der Bürgerbeauftragten in Rheinland-Pfalz das Petitionsrecht als gelebtes Bürgerrecht gewürdigt und allen bisherigen Amtsinhaberinnen und –inhabern für ihr engagiertes Wirken gedankt. Hendrik Hering, der beim Festakt im Mainzer Kurfürstlichen Schloss ein Grußwort sprach, betonte: „Als am 3. Mai 1974 das Amt des Bürgerbeauftragten in Rheinland-Pfalz geschaffen wurde, war dies nicht nur ein Meilenstein in den Beziehungen zwischen Bürgerschaft, Landtag und Verwaltung, sondern Rheinland-Pfalz nahm damit bundesweit auch eine Vorreiterrolle ein, da es als erstes Bundesland die Ombuds-Idee umsetzte.

Heute, in Zeiten, in denen immer wieder Misstrauen in den Staat und seine Organe gesät wird, ist ein vermittelndes, erklärendes und lösungsorientiertes Amt wie das der Bürgerbeauftragten umso mehr von ganz besonderer Bedeutung für unsere Demokratie. Das Petitionsrecht ist gelebte Partizipation. Wie erfolgreich diese unmittelbare Art der Partizipation ist, zeigt der Blick auf die Zahlen:

Zwei Drittel aller Eingaben können mit Hilfe des Petitionsrechts geklärt werden. Es ist dabei das einzige Grundrecht, das den Bürgerinnen und Bürgern unmittelbaren Zugang zum Parlament garantiert, es ist gelebtes Bürgerrecht. Petitionen helfen, auch Anliegen vorzubringen, für die der Rechtsweg im juristischen Sinne nicht möglich wäre. Das Parlament ist hier Anwalt und Fürsprecher der Petenten und es übt seine Kontrollfunktion gegenüber der Regierung aus.“

Text: Marco Sussmann für den Landtag Rheinland-Pfalz