Das Land hilft den Opfern des Pfingst-Unwetters finanziell

Die schweren Unwetterereignisse an Pfingsten haben viele Menschen in der Verbandsgemeinde Kirner Land von jetzt auf gleich hart getroffen und in schwierige Situationen gebracht. Um die erste Not zu lindern, hat das Land Rheinland-Pfalz nun Hilfen zur finanziellen Unterstützung von privaten Haushalten beschlossen, die von den Unwetterereignissen rund um Pfingsten betroffen waren. Die Richtlinie für die Gewährung von staatlichen Soforthilfen des Landes bei außergewöhnlichen, existenzgefährdenden Notlagen ermöglicht es antragsberechtigten Privatpersonen, deren Wohnraum, Hausrat oder Kleidung durch das Unwetter beschädigt wurden, eine Soforthilfe zu beantragen.

Die Höhe der Soforthilfe kann bis zu 1.500 Euro pro Haushalt plus bis zu 500 Euro für jede weitere Person im Haushalt betragen, wobei maximal 3.000 Euro gewährt werden können. Betroffene Bürgerinnen und Bürgern der Verbandsgemeinde Kirner Land können ab sofort bis spätestens 4. Juli 2024 Anträge bei ihrer Verbandsgemeindeverwaltung einreichen. „Wir sind sehr froh darüber, den Menschen, die von den schweren Unwetterereignissen betroffen sind, schnelle und unbürokratische Hilfe anbieten zu können“ so Landrätin Bettina Dickes und Verbandsgemeindebürgermeister Thomas Jung.

Die Landesregierung stellt dem Landkreis und somit der Verbandsgemeinde Kirner Land Mittel zur Soforthilfe zur Verfügung, damit diese die Gelder schnell und zielgerichtet den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern zukommen lassen können. Die erforderlichen Antragsunterlagen sowie weitere Informationen sind auf der Startseite der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion abrufbar: https://add.rlp.de/

Text: Kreisverwaltung Bad Kreuznach und Verbandsgemeinde Kirner Land