Übelste Beleidigungen gegen Polizisten

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Der nächste Termin dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am Montag kommender Woche (3.6.2024) um 9:30 Uhr im Saal sechs (Az: 7 NBs 1043 Js 1256/23 – Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 37 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen Beleidigung (Fall 1) und wegen Beleidigung in fünf weiteren tateinheitlichen Fällen in Tateinheit mit Bedrohung (Fall 2), zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt.

Fall 1:

Im Rahmen eines Polizeieinsatzes Mitte Oktober 2022 habe der Angeklagte durch fünf Polizeibeamte zum Zwecke der Durchsetzung eines Platzverweises in den Streifenwagen verbracht werden müssen. Als der Angeklagte im Streifenwagen gesessen habe, habe er massiv gegen die Vordersitze und die Mittelkonsole des Fahrzeuges getreten. Durch einen Polizeibeamten sei er aufgefordert worden, dies zu unterlassen. Daraufhin habe er diesem Polizeibeamten gegenüber die Worte „Du kleiner Hurensohn, ich ficke dein Leben“ geäußert.

Fall 2:

Im weiteren Verlauf soll der Angeklagte zudem alle fünf Polizeibeamten mit unterschiedlichen Äußerungen beleidigt haben. Unter anderem soll er diese als „Bastarde“, „dumm und hässlich“ sowie „Schwanzlutscher“ tituliert haben. Auch soll er diesen mit den Worten „ich bringe euch um“ gedroht haben.

Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach geständig eingelassen. Was die Frage aufwirft, warum er Berufung eingelegt hat.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach