Leserbrief des Wilhelm Zimmerlin zum Bosenheimer Bad und dem Verhalten des Oberbürgermeisters

Leserbrief von
Wilhelm Zimmerlin

Das Verwenden des Attributes “mutwillig” aus der Feder des dem Oberbürgermeister unterstehenden Rechtsamtes hat System und soll meines Erachtens lästige Fragesteller und noch lästigere Kläger einschüchtern und verunglimpfen. Denn Auskunft auf vermeintlich unbequeme Fragen zu geben, widerstrebt unserem Oberbürgermeister offenbar. Dafür ließen sich viele Beispiele anführen. Zuletzt weigerte er sich, Auskunft zu den Tantiemen der Geschäftsführer der städtischen Gesellschaften zu geben. Bis ihm das Verwaltungsgericht Koblenz ein gegenteiliges Urteil ausstellte und ihm sogar mit Zwangsgeld drohte.

Zuvor ließ er sein Rechtsamt dem Gericht schriftlich mitteilen: “Umso unverständlicher ist und umso mutwilliger erscheint der hiesige Vollstreckungsantrag. Vor diesem Hintergrund stellt sich für den Schuldner (gemeint ist der Oberbürgermeister) auch durchaus die Frage, ob ein vernünftig und wirtschaftlich denkender Dritter ein solches gerichtliches Verfahren anstrengen würde, würde er auf eigenes wirtschaftliches Risiko handeln, anstelle auf dem Rücken der Stadt Bad Kreuznach im Rahmen eines Kommunalverfassungsstreits.” Doch die Antwort des Gerichts kam prompt und per Beschluss:

“Dem Vollstreckungsschuldner (gemeint ist der Oberbürgermeister) wird die Festsetzung eines Zwangsgeldes in Höhe von 2.500,00 € für den Fall angedroht, dass er dem Stadtrat Bad Kreuznach nicht bis zum 16. Mai 2024 (5. Stadtratssitzung), bezogen auf den Geschäftsführer der Betriebsgesellschaft für Schwimmbäder und Nebenbetriebe mbH Bad Kreuznach (BAD), Herrn Dreesbach, schriftliche Auskunft zu folgenden Fragen erteilt: 1. Nach welchen Kriterien bzw. nach welcher Formel berechnen sich die jeweiligen erfolgsbezogenen Vergütungen? 2. Bitte die Berechnungsergebnisse nachvollziehbar für die Jahre 2019 – 2021 darstellen.”

Die Zwangsgelddrohung des Gerichts hat gewirkt. Doch fragt man sich, ob der Oberbürgermeister und sein Rechtsamt diesen unwürdigen Umgang mit den gewählten Ehrenamtlichen für eine angemessene Form der Arbeitserledigung erachten. Ich halte die Forderung des Ortsbeirates, auf die tatsächliche Vertragserfüllung bezüglich des Schwimmbades Bosenheim zu bestehen, für legitim und die Durchsetzung mit juristischen Mitteln für geboten. Das Anliegen ist weder mutwillig noch rechtsmissbräuchlich. Der Ortsbeirat Bosenheim sollte sich daher auch weiterhin nicht von der oberen Etage der Stadtverwaltung einschüchtern lassen. Aber da bin ich zuversichtlich”.

Wilhelm Zimmerlin arbeitet seit vielen Jahren ehrenamtlich im Rat der Stadt und den städtischen Gremien mit und ist Vorsitzender der Fraktion Faire Liste / BüFEP