Bosenheimer Ortsbeirat tagt am 22.5.

Am Mittwoch dieser Woche (22.5.2024) tagt erneut der Bosenheimer Ortsbeirat. Diesmal wieder im neuen Gemeindehaus und ab 19 Uhr. Erneut steht die Klageerhebung des Ortsbezirkes gegen die Stadt wegen dem Betrieb des Schwimmbads auf der Tagesordnung. Demzufolge wird nach der Einwohnerfragestunde die “Beauftragung eines Rechtsanwaltes mit der Klageerhebung gegen die Stadt Bad Kreuznach a) auf Feststellung, dass den Regelungen im Auseinandersetzungvertrag zum Schwimmbad im Ortsteil Bosenheim Bindungswirkung zukommt und b) auf umgehende Inbetriebnahme des Schwimmbads” zur Beschlussfassung an.

Die Maihexen haben eine einfache und kostengünstige Lösung aufgezeigt, wie der Wasserverlust im Bsoenheimer Bad gestoppt werden kann: mit einem grossen Stöpsel. Um den Verlust an Glaubwürdigkeit und Rechtsstaatlichkeit der Stadtverwaltung wieder herzustellen, braucht es grössere Anstrengungen.

Die erneute Befassung des Ortsbeirates wurde vom Stadtrechtsamt erzwungen. Das ist jene Abteilung der Stadtverwaltung, die Stadtratssitzung für Stadtratssitzung zuläßt, dass gegen die Geschäftsordnung des Stadtrates, die Gemeindeordnung und einschlägige Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichtes Rheinland-Pfalz (OVG) verstossen wird. Und zuläßt, dass im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung der Stadt Bad Kreuznach der grundgesetzlich geschützte Grundsatz, demzufolge wesentlich Gleiches nicht ungleich und wesentliches Ungleiches nicht gleich behandelt werden darf, durch die Stadtverwaltung regelmäßig graviernd verletzt (NATÜRLICH KEIN WORTSPIEL!) wird. Konkretes Beispiel:

Die bereits erfolgte Beschlussfassung im Ortsbeirat zum vorstehend beschriebenen Thema ist nach Auffassung des Stadtrechtsamtes u.a. erforderlich, weil an der Beratung auch Nichtmitglieder des Ortsbeirates in Form von Fragen, Kommentaren oder Wortbeiträgen mitwirken konnten. Am 14.5.2024 tagte der Ausschuss für Messen und Märkte, um die Nachzulassungen für den Jahrmarkt zu beschliessen. Im Rahemn dieses Tagesordnungspunktes kamen auch nicht Nichtmitglieder des Gremiums zu Wort. Die Beschlussfassung im Jahrmarktsausschuss muss nicht wiederholt werden. Finde den Fehler.