Bad Kreuznacher Variante der StVO: bei Regen darf auf Radwegen geparkt werden

Andere Städte haben seit der Erhöhung der Bussgelder bei Parkverstössen ihre Einnahmen verdoppelt. In Bad Kreuznach ist das nicht der Fall. Denn hier gilt eine besondere Variante der Strassenverkehrsordnung (StVO). Nicht erst, seit dem ein Ex-Polizist Oberbürgermeister ist. Eine der Abweichungen von dem ansonsten bundesweit geltenden Regelwerkes ist: bei Regen darf auf Radwegen geparkt werden.

Das ist ja auch total nachvollziehbar. Wer bei Regen Rad fährt, kann ja nicht ganz rund laufen. Oder diesen Zweiradfreunden macht Regen nichts aus. Anders als Autofahrenden, die im konkreten Fall aus der Rheinstrasse bei korrektem Parkverhalten auf einem der freien Stellplätze in direkter Nähe etwa 20 bis 26 Meter hätten durch den Regen mehr hin- und zurück laufen müssen. Natürlich unzumutbar.