Einschlägig vorbestrafter Drogen-Dealer vor Gericht

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Der überübernächste Termin dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (2. Strafkammer) am morgigen Mittwoch (15.5.2024) um 11 Uhr im Saal sieben (Az: 2 KLs 1042 Js 11149/23) statt. Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem 57 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach vor, in 3 Fällen mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel getrieben zu haben.
Der Angeklagte soll zu einem nicht genau bestimmbaren Zeitpunkt vor dem 10.07.2023 den Entschluss gefasst haben, sich durch den gewinnbringenden Weiterverkauf von Kokain eine dauerhafte Einkommensquelle von einigem Gewicht zu verschaffen. In der Folge sei es zu den folgenden Taten gekommen:

Fall 1:

Am 10.7.2023 soll der Angeklagte 200 Gramm Kokain von einer männlichen Person gekauft haben.

Fall 2:

Am 28.07.2023 soll der Angeklagte weitere 30 Gramm Kokain von zwei männlichen Personen gekauft haben. Das Kokain habe er in der Folgezeit gewinnbringend an seine Kunden verkauft.

Fall 3:

Am 18.11.2023 habe der Angeklagte im Rahmen seiner Festnahme 18,38 Gramm Kokain mit einem Kokain-Hydrochlorid-Gehalt von 14,49 Gramm mit sich geführt. Jenes Kokain sei zum Weiterverkauf bestimmt gewesen. Fortsetzungstermine sind auf den 4.6.2024, 11.6.2024, 12.6.2024 und den 20.6.2024 bestimmt worden.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach