Bleibt es bei 1.500 Euro Strafe für eine Alkoholfahrt auf der A61?

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige kostenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Der überübernächste Termin dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am morgigen Dienstag (14.5.2024) um 9:30 Uhr im Saal sechs (Az: 7 NBs 1023 Js 472/23 – Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 60 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Hahn wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 1.500 Euro verurteilt.

Der Angeklagte soll Mitte November 2022 mit einem Pkw die Autobahn A61 befahren haben, obwohl er zuvor Alkohol konsumiert gehabt habe. Der Angeklagte sei hierbei relativ fahruntüchtig gewesen. Er habe eine Blutalkoholkonzentration von mindestens 0,95 Promille sowie alkoholbedingte Beeinträchtigungen in Gestalt von Gangunsicherheiten und einer verwachsenen Aussprache gehabt. Der Angeklagte habe bei Anwendung der ihm zumutbaren Sorgfalt erkennen können, dass er relativ fahruntüchtig gewesen sei. 

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach