Landgericht begrüsst Nachwuchsjurist*Innen

Am Landgericht Bad Kreuznach begrüßte Landgerichtsvizepräsident Martin Walper gestern zehn frischgebackene Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare. Diese werden in den kommenden zwei Jahren in Rheinland-Pfalz ihren juristischen Vorbereitungsdienst absolvieren. Dieser schließt mit der Zweiten Juristischen Staatsprüfung ab. Wer die besteht, erlangt die Qualifikation für eine Tätigkeit als Richterin bzw. Richter, Staatsanwältin bzw. Staatsanwalt, Rechtsanwältin bzw. Rechtsanwalt, Notarin bzw. Notar oder als Verwaltungsjuristin bzw. Verwaltungsjurist.

Landgerichtsvizepräsident Walper zeigte sich erfreut, dass sich die Referendarinnen und Referendare für eine qualitativ hochwertige Ausbildung in Rheinland-Pfalz entschieden hätten: „Das Land Rheinland-Pfalz ist ein guter Ausbildungsort und insbesondere seine Justiz ein attraktiver und familienfreundlicher Arbeitgeber. Wir würden uns freuen, wenn sich möglichst viele von Ihnen auch nach dem Referendariat für eine Tätigkeit im rheinland-pfälzischen Justizdienst entscheiden würden“. Der abwechslungsreiche Vorbereitungsdienst verbindet berufliche Praxis und Theorie.

Und soll den Referendarinnen und Referendaren vertiefte Einblicke in die vielfältigen beruflichen Tätigkeitsbereiche von Juristinnen und Juristen bieten. Zu diesem Zweck findet eine praktische Ausbildung bei einem Land- oder Amtsgericht in Zivilsachen, einem Gericht in Strafsachen oder einer Staatsanwaltschaft, einer Verwaltungsbehörde, sowie einem Rechtsanwalt bzw. einer Rechtsanwältin statt.

Daran schließt sich eine nach individuellen Wünschen gestaltete Wahlstation im In- oder Ausland an. Die praktische Ausbildung wird durch wöchentlich stattfindende Arbeitsgemeinschaften ergänzt. Einstellungen in den juristischen Vorbereitungsdienst werden in Rheinland-Pfalz zweimal im Jahr vorgenommen, jeweils zum Beginn des Monats Mai und zum Beginn des Monats November. Voraussetzung ist ein mit der ersten juristischen Prüfung abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften.

Quelle und Bild: Landgericht Bad Kreuznach