Auf dem Jahrmarkt darf nicht gekifft werden

Erfreulich schnell und eindeutig hat die Stadtverwaltung eine entsprechende Anfrage der Redaktion dieser Seite beantwortet: “auf dem Jahrmarkt soll es definitiv ein Verbot des Konsums von Cannabis geben”. Es werde intern abgestimmt, “wie das Verbot umgesetzt wird. Einen genauen zeitlichen Rahmen hierfür können wir Ihnen noch nicht nennen”. Diese Klarstellung dürfte vor allem bei Eltern Jugendlicher und den Schaustellern für Erleichterung sorgen. Deren Interessensverbände hatten die Bundesregierung schon im Gesetzgebungsverfahren gedrängt, entsprechende Regelungen aufzunehmen.

Wer im Drogenwahn unter der Annahme, er könne fliegen, die Sicherheitsvorrichtungen löst, dessen Freiflug kann bei Grossfahrgeschäften fatale Folgen haben.

Dies ist leider nicht im gewünschen Umfange erfolgt. Aber beim Jahrmarkt, einem Teil des Planiger Kerbetreibens, der Winzenheimer Kirmes auf dem Scheunenplatz und der Ippesheimer Kerb am Junker ist die Stadt auf gesetzliche Untzerstützung nicht angewiesen. Als Grundstückseigentümerin der jeweiligen Festplätze darf sie in ihren Gestattungen festlegen, was erlaubt ist. Und was nicht. Wie nötig entsprechende Verbote von Cannabis-Konsum, aber auch Lachgas sind, macht ein Blick ins Ausland deutlich. So wurde in den Niederlanden das “Vergnügen aus den Ballons” vollständig verboten.

Nachdem sich die Zahl in Notaufnahmen eingelieferter Lachgas-Konsumenten dramatisch erhöht hat. Schon mit den Folgen des (legalen) Alkohol-Missbrauches auf dem Jahrmarkt sind Polizei, Rettungsdienste und Security voll ausgelastet, wie deren Tätigkeitsberichte belegen. Eine Vielzahl der mit Grossfahrgeschäften auf den Jahrmärkten und Volksfesten aktiven Schausteller hat sich für ein Cannabis-Verbot ausgesprochen. Weil ein Kiffer, auch wenn er das subjektiv unter dem Einfluss der Droge glaubt, objektiv eben doch nicht fliegen kann. Und den Absturz aus 30 oder 50 Meter Höhe kaum gesund überstehen wird.