Paketzusteller wegen Vergewaltigung einer 12jährigen angeklagt

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Der nächste Termin dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (5. Strafkammer) am morgigen Dienstag (16.4.2024) um 9:30 Uhr im Saal sieben (Az: 5 KLs 1023 Js 14504/23 jug) statt. Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem 20 Jahre alten, nicht vorbestraften, derzeit in der JSA Wittlich in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten aus Neunkirchen sowie einem 21 Jahre alten, vorbestraften, derzeit in der JSA Schifferstadt in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten aus Neunkirchen vor, gemeinschaftlich handelnd einen schweren sexuellen Missbrauch eines Kindes in Tateinheit mit Vergewaltigung in Tateinheit mit der Herstellung kinderpornographischer Inhalte begangen zu haben.

Die Angeklagten sollen Mitte Oktober 2023 als Praktikanten bzw. Beschäftigte eines Paketzustellers Pakete an diverse Empfänger im Raum Bad Kreuznach ausgeliefert haben. Bei Auslieferung eines Paketes in Frei-Laubersheim an eine männliche Person sei der 21 Jahre alte Angeklagte einer in Frei-Laubersheim wohnenden Frau und deren Tochter, die zum damaligen Zeitpunkt 12 Jahre alt gewesen sei, begegnet, wobei der 21 Jahre alte Angeklagte die Tochter mit einem Lächeln angeflirtet habe. Als die Tochter sodann alleine mit dem von ihr mitgeführten Hund spazieren gegangen sei, sei der 21 Jahre alte Angeklagte dem Mädchen mit dem Lieferfahrzeug hinterhergefahren.

Er habe sie aus dem Lieferfahrzeug heraus gefragt, wie alt sie sei und ob sie bereits Sex gehabt habe sowie ob sie das denn möchte. Das Mädchen habe die Frage nach dem Alter mit „13“ beantwortet. Die Frage nach dem Sex habe das Mädchen verneint sowie hierzu mitgeteilt, dass sie dafür zu jung sei und in diesem Alter keine sexuellen Kontakte beabsichtige. Unter dem Vorwand, das Mädchen nach Hause fahren zu wollen, sei das Mädchen sodann als Beifahrerin in das von dem 21 Jahre alten Angeklagten geführte Lieferfahrzeug eingestiegen. Der 21 Jahre alte Angeklagte sei daraufhin mit dem Lieferfahrzeug über einen Schotterweg zu einer ungestörten Stelle gefahren.

Er habe das verängstigte Mädchen überzeugt, in den Laderaum des Lieferfahrzeuges zu steigen. Im Anschluss daran habe er telefonisch den 20 Jahre alten Angeklagten kontaktiert, der habe vorbeikommen sollen. Noch vor Erscheinen des 20 Jahre alten Angeklagten habe der 21 Jahre alte Angeklagte seine Hände auf den Po des Mädchens gelegt und dem Mädchen sowie sie sich selbst die Hose heruntergezogen. Er habe beabsichtigt mit seinem Penis anal in das Mädchen einzudringen, wobei das Mädchen dem 21 Jahre alten Angeklagten mehrfach mitgeteilt habe, dass sie dies nicht wolle. Zum beabsichtigten Analverkehr sei es jedoch nicht gekommen, da in diesem Moment der 20 Jahre alte Angeklagte das Lieferfahrzeug betreten habe.

Das Mädchen habe sich sodann ihre Hose wieder hochgezogen. Der 20 Jahre alte Angeklagte habe das Mädchen gefragt, ob er mitmachen dürfe. Das Mädchen habe erwidert, dass sie zu jung dafür sei, dies nicht wolle und nach Hause wolle. Daraufhin sei der 20 Jahre alte Angeklagte an das Mädchen, hinsichtlich dessen er zumindest in Kauf genommen habe, dass dieses unter 14 Jahren alt gewesen sei, herangetreten, habe ihr die Hose wieder heruntergezogen, seinen erigierten Penis an den Anus des Mädchens gedrückt und sei dabei mit seiner Penisspitze auch ein Stück ungeschützt in den Anus des Mädchens eingedrungen. Währenddessen habe er mit seinem Handy eine kurze Videoaufnahme dieses Geschehens angefertigt.

Im Anschluss daran habe er von dem Mädchen abgelassen, dieses auf die Knie gezwungen und unter anderem Oralverkehr von dem Mädchen an sich ausführen lassen. Hierbei habe er auch einmal in den Mund des Mädchens ejakuliert. Der 21 Jahre alte Angeklagte habe sich zwischenzeitlich in das Fahrerhaus des Lieferfahrzeuges begeben gehabt und das Geschehen mittels seines Handys in Gestalt mehrerer Videoaufzeichnungen aufgenommen. Fortsetzungstermine sind auf den 18.4.2024, 30.4.2024 und den 14.5.2024 bestimmt worden.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach