Von Claus Jotzo
Markus Schlosser hatte das zutreffend erkannt: weitere Heimlichtuerei um das Bosenheimer Bad wird den Verantwortlichen in der Stadtverwaltung zusätzlich schaden. Daher ließ der seit rund einem halben Jahr für das geschlossene Bad zuständige Sportdezernent die Grundstückssache “Rückübertragung des Bosenheimer Badgrundstückes an die Stadt” am gestrigen Mittwoch (10.4.2024) im Grundstücksausschuss in öffentlicher Sitzung beraten. In seinen Einleitungsworten brachte Schlosser zum Ausdruck, dass es ihm lieber wäre, die knappen Haushaltsmittel für eine Sanierung des Freibades statt für Anwälte und Gerichtskosten auszugeben.
Die Sach- und Rechtslage hatte Schlosser in einer Beschlussvorlage zusammengefasst. Demnach hatte die Stadt 2013 das Grundstück (Flur 1, Flurstück Nr. 114/1) an die städtische Betriebsgesellschaft für Schwimmbäder und Nebenbetriebe mbH (BAD GmbH) übertragen. Im Kaufvertrag vom 4.1.2013 wurde unter “§ 8 Sicherung der Zweckbestimmung des Kaufobjekts” in Absatz 3 festgehalten: “der Verkäufer hat das Recht, von dem Käufer auf dessen Kosten die unentgeltliche lastenfreie
Rückübertragung des gesamten hier verkauften Grundbesitzes auf sich zu verlangen, wenn c) der Käufer den Betrieb des Freibades „Bosenheim“ auf dem hier verkauften Grundbesitz ohne schriftliche Zustimmung des Verkäufers einstellt”.
Da die Gesellschafterversammlung der BAD GmbH am 19.3.2024 beschlossen hatte, “den Betrieb des Freibades Bosenheim endgültig einzustellen,“ ist die Rückübertragungsbedingung formal erfüllt. Wilhelm Zimmrlin (BüFEP) eröffnete die Diskussion im Ausschuss mit einer deutlichen Kritik am Rechtsamt der Stadt. Dies habe im Stadtrat “eine Geschichte aufgetischt, die einer Überprüfung nicht Stand gehalten hat”. War das fast eineinhalb Jahre dauernde verwaltungsinterne Abwägungsverfahren “reine Hinhaltetaktik?” fragte Zimmerlin. Das Rechtsamt habe “extrem einseitig” gegen Bosenheim gearbeitet und nicht im Sinne eines Konsensfindung.
Die Tatsache, dass der Ortsbezirk Bosenheim gegen die eigene Verwaltung klagen müsse, stelle ein Armutszeugnis da. Nach diesen Ausführungen stellte Alfons Sassensroth (CDU), der erneut von seinen christdemokratischen Parteifreunden allein gelassen worden war, den Geschäftsordnungsantrag auf Schluss der Debatte. Dieser wurde mit grosser Mehrheit abgelehnt. So kam neben anderen auch noch Günter Sichau (Grüne) zu Wort. Er fand es nicht richtig im Grundstücksausschuss das Rechtsamt zu kritisieren. Dieser Haltung schlossen sich auch Markus Schlosser und Günter Meurer (SPD) an. Werner Lorenz (FDP) führte aus, dass das Bad in den Jahren von der BAD GmbH gut versorgt worden sei.
Und “vorher von der Stadt vernachlässigt” wurde. Gegen diese Feststellung legte Markus Schlosser Widerspruch ein. Dabei bezog sich der Beigeordnete auf Angaben der damals zuständigen Bürgermeisterin Martina Hassel, die ihm versichert habe, alles für das Bad getan zu haben. Anschliessend stellte Schlosser den Verwaltungsvorschlag zur Abstimmung: “der Grundstücksausschuss empfiehlt dem Stadtrat das Grundstück Flur 1, Flurstück 114/1 in der Gemarkung Bosenheim zurückzufordern” (Drucksachennummer 24/089). Der Ausschuss stimmte dem einstimmig zu. Was die als Zuhörer anwesende Stadtteilspitze Dr. Volker Hertel und Kay Maleton freute.