Bosenheimer Ortsbeirat bereitet juristische Schritte gegen die Stadt vor

Von unserem Redakteur
Claus Jotzo

In der Sitzung am 20. März wurde informiert und diskutiert. Am kommenden Mittwoch werden im Bosenheimer Ortsbeirat Entscheidungen fallen. Wiederum öffentlich trifft sich das Gremium am 3. April um 19 Uhr im Gemeindehaus (Raiffeissenstrasse). Nach der Einwohnerfragestunde geht es ausschließlich um das Schwimmbad. Zunächst erfolgt die laut Gemeindeordnung vorgeschriebene formale Anhörung des Ortsbeirats zum Thema “Rückforderung des Schwimmbad-Grundstücks von der BAD GmbH wegen Betriebseinstellung”. Danach wird die weitere Vorgehensweise festgelegt.

Rechtsanwalt Herbert Emrich hat den juristischen Kampf für den Erhalt des Bosenheimer Bades bestens vorbereitet.

Dazu hat Ortsvorsteher Dr. Volker Hertel zwei Vorschläge vorgelegt: Zunächst den Beschluss über eine Abmahnung der Stadt Bad Kreuznach auf Betrieb, Sanierung oder Neubau des Schwimmbads in Bosenheim. Und dann die Vorbereitung einer diesbezüglichen Klage des Ortsbeirates Bosenheim gegen die Stadt Bad Kreuznachnach auf Weiterbetrieb bzw Neubau eines Bades. Wie schon in der Sitzung am 20. März angekündigt, wird auch Rechtsanwalt Herbert Emrich wieder mit dabei sein. “Es wird eine interessante Sitzung” verspricht Dr. Hertel.

Lesen Sie zum Thema auch auf dieser Seite:

22.03.2024 – “Herbert Emrich spricht Klartext zum Bosenheimer Bad”
21.03.2024 – “Bad GmbH verweigert den Weiterbetrieb des Bosenheimer Bades”