Der Untersuchungsausschuss „Flutkatastrophe“ des rheinland-pfälzischen Landtags hat in seiner Beratungssitzung am vorgestrigen Freitag (16.2.2024) erneut beschlossen, die öffentliche Beweisaufnahme zu beenden. Das Gremium sieht den Untersuchungsauftrag als erfüllt an. Des Weiteren hat der Ausschuss den Terminplan zur Erstellung des Abschlussberichts einstimmig festgelegt. Ursprünglich hatte der Ausschuss seine Arbeit bereits im Frühjahr 2023 beendet und beabsichtigt, bis Ende vergangenen Jahres seinen Abschlussbericht vorzulegen.
Nachdem die Staatsanwaltschaft Koblenz bei Professor Dominic Gißler ein Gutachten zur Thematik der Führungsleistungen der Einsatzleitung der Kreisverwaltung Ahrweiler am 14./15. Juli 2021 beauftragt hatte, trat der Ausschuss dann im Herbst vergangenen Jahres erneut in die Beweisaufnahme ein, um sich dieses Gutachten durch den Ersteller, Professor Dominic Gißler, in öffentlicher Sitzung erläutern zu lassen. Zudem hörte der Ausschuss am 16.2.2024 öffentlich den Krisenforscher Frank Roselieb zu den Einschätzungen des Gutachters an.
In einer anschließenden nicht öffentlichen Beratungssitzung kam das Gremium mehrheitlich überein, dem Antrag der CDU auf Beendigung der Beweisaufnahme zu folgen und beschloss das Ende der Beweisaufnahme. „Der Untersuchungsausschuss sieht seinen Untersuchungsauftrag als erfüllt an“, sagte Ausschussvorsitzender Martin Haller im Anschluss an die Sitzung. Der Abgeordnete der AfD im Ausschuss hatte beantragt, noch zwei weitere Sachverständigengutachten zu den Themen „Hochwasservorsorge und Hochwasserrisikomanagement“ sowie „Strukturierte Auswertung der Dokumentationen zu Hochwassertodesopfern und Herausarbeitung von Verbesserungspotentialen“ einzuholen.
Diese Beweisanträge wurden mehrheitlich abgelehnt, da sie vor allem auch rechtlich unzulässig seien, erklärte Martin Haller. Martin Haller erläuterte: „Auf Grundlage der Landesverfassung hat die qualifizierte Einsetzungsminderheit von einem Fünftel der Mitglieder des Untersuchungsausschusses das Recht, die Beweisaufnahme zu schließen, wenn ihrer Auffassung nach und mit Zustimmung der Mehrheit der Untersuchungsauftrag erfüllt ist. Auf Antrag der CDU wurde der Untersuchungsausschuss eingesetzt, sodass die CDU nun auch das Recht hat, die Beweisaufnahme mit Zustimmung der Ausschussmehrheit zu beenden.“
Der Untersuchungsausschuss „Flutkatastrophe“ hatte sich am 1. Oktober 2021 konstituiert und kam seitdem zu insgesamt 46 Sitzungen zusammen. Der Ausschuss tagte rund 294 Stunden. Davon entfielen rund 254 Stunden auf öffentliche Sitzungen zur Beweisaufnahme und rund 40 Stunden auf nicht öffentliche Sitzungen. Ausschussvorsitzender Martin Haller informierte, dass der Bericht des Vorsitzenden, der den Fraktionen mit Stand vom 20. Juli 2023 vorliegt, aufgrund der fortgesetzten Beweisaufnahme aktualisiert werden müsse. Dieser Berichtsentwurf umfasst die Berichtsteile A. Einsetzung, Untersuchungsauftrag und Konstituierung, B. Verlauf und Verfahren sowie C. Zusammenfassung der Beweisaufnahme.
Der Berichtsentwurf des Vorsitzenden dient den Fraktionen als Grundlage für deren Stellungnahmen. Der aktualisierte Berichtsentwurf des Vorsitzenden soll in der dritten Juniwoche an die Ausschussmitglieder verteilt werden. Die Einreichung der Voten ist für Ende Juni vorgesehen, ehe der Ausschuss diese am 12. Juli 2024 abschließend beschließen will. Der vollständige Abschlussbericht soll spätestens Anfang August in elektronischer Fassung verteilt werden. Die Beratung des Abschlussberichts ist für das Septemberplenum am 18./19. September 2024 vorgesehen.
Text: Landtag Rheinland-Pfalz