Planiger Ortsbeirat beschliesst Querungshilfe statt Gehwegausbau

Von unserem Redakteur
Claus Jotzo

Die statistisch sicherste Querungsmöglichkeit einer vielbefahren Strasse besteht an einer Ampel. Auch da gibt es immer wieder Unfälle. Aber viel weniger, als an Zebrastreifen. Und noch deutlich weniger als an Querungshilfen. Demzufolge wäre die sicherste Lösung für den östlichen Teil der Mainzer Strasse in Planig der Bau von ein paar Metern Gehweg. Dann könnten Fußgänger*Innen, zu denen auch radfahrende Kita- und Schulkinder gehören, beidseits der Strasse die Fußwege bis zur Drückampel nahe der Einmündung Biebelsheimer Strasse nutzen. Und dort die Strassenseite wechseln. Vor vielen Jahren scheiterte dieser Plan am Grunderwerb. Der ist jetzt wohl kein Problem mehr.

Der Planiger Ortsbeirat am 29.1.2024 bei der Arbeit.

Jedenfalls nicht das entscheidungserhebliche. So jedenfalls die öffentliche Information in den letzten Sitzungen des Planiger Ortsbeirates im Jahr 2023 zu diesem Thema. Dem Gremium wurde von der Stadtverwaltung sogar die Zusage gegeben, entweder die Variante Gehweglückenschluss oder die Querungshilfe werde noch im vergangenen Jahr realisiert. Dieses Wort wurde gebrochen. Daher kam das Thema im Finanzausschuss zur Sprache. Mit viel Wohlwollen wollte Bürgermeister Thomas Blechschmidt das Tiefbauprojekt (anders als zwei andere) sogar in den Stadthaushalt für 2024 aufnehmen. Doch plötzlich tauchte erstmals die Frage auf, wer die Kosten für dieses Schutzprojekt für Fußgänger*Innen tragen muss.

Für die Planiger war das von Anfang an vollkommen klar: das muss die Stadt bezahlen. Von dort gab es allerdings zunächst keine klare Aussage bezogen auf die Gehweg-Variante. Die Planiger wurden mit dem Hinweis auf eine erforderliche Prüfung vertröstet. Deren Ergebnis kam erst in diesem Jahr bei Ortsvorsteher Dirk Gaul-Roßkopf an. Mit dem Ergebnis: der Lückenschluss beim Gehweg auf der Nordseite der Mainzer Strasse ist eine Ausbaumaßnahme. Die wird nur zu 25% von der Stadt bezahlt. 75% müssten von den Planiger Grundstückseigentümer gemäß der neuen Satzung bezahlt werden.

Wäre dieser Lückenschluss vor einem Jahr erfolgt, hätte der Stadtrat beschliessen können, die Kosten zu 100% zu übernehmen. Oder – wie bei der Bosenheimer Strasse – den Stadtanteil auf 65% festsetzen können. Die übrigen 35% hätten dann die wenigen direkten Grundstücksanlieger bezahlen müssen. Da wären durchaus jeweils vierstellige Beträge zusammengekommen. Durch das neue Ausbaubeitragsrecht, das immerhin einstimmig beschlossen wurde, würden lediglich nur ein paar Euro je Eigentümer anfallen. Allerdings auch für jene, die diesen Gehweg zu Lebzeiten nicht nutzen werden.

Mit genau diesem Argument, das Verteilen der Baukosten auf viele Schultern, wurde ja für die vom Stadtrat einmütig beschlossenen “Wiederkehrenden Beiträgen” geworben. Jetzt würde, auch noch für einen besonderen sozialen Zweck, nämlich dem Schutz von Fußgänger*Innen, insbesondere Schüler*Innen, der erste Fall möglich. Aber dazu wird es wohl nicht kommen. Denn am Montagabend (29.1.2024) dieser Woche beschloss der Ortsbeirat einstimmig, den Gehwegausbau nicht weiter zu verfolgen, weil der über Beiträge finanziert werden müsste. Statt dessen soll es eine “kostengünstige “Querungshilfe” geben. Die ist zwar zweifelsfrei nicht so sicher, wie beidseitige Gehwege. Wird aber zu 100% von der Stadt bezahlt, was den Planiger Grundstückseigentümer*Innen Beiträge erspart.

Kommentar: die Querungshilfe ist nur die zweitbeste Lösung

Ja, der Gehwegausbau müsste über Beiträge aller Planiger Grundstückseigentümer*Innen finanziert werden. Aber unter Sicherheitsgesichtspunkten ist er die bessere Lösung. Daher ist die Entscheidung des Planiger Ortsbeirates nur die zweitbeste Lösung. Irgendwann wird es an anderer Stelle in Planig eine beitragspflichtige Strassenausbaumaßnahme geben. Deren Sinn von jenen, die das bezahlen müssen, möglicherweise nicht so klar anerkannt werden wird, wie es bei der Sicherung eines Schulweges der Fall ist. Der Lernprozess, was “Wiederkehrende Beiträge” sind und wie diese konkret abgerechnet werden, wird dann schmerzlicher ausfallen.

Aber auch aus Sicht der Stadt wäre die Entscheidung falsch. Denn das Gehweg-Projekt gäbe die Möglichkeit, einiges besser zu machen. Zuerst natürlich in der Sache. Denn Sicherheit geht vor. Dann im Verfahren. Schon ganz am Anfang der Diskussion hätte das Stadtbauamt klarstellen müssen, dass ein Gehwegausbau beitragspflichtig ist – egal ob nach altem oder neuem Recht. Warum wurde das jetzt erst geklärt und nicht schon vor sechs Monaten oder einem Jahr? Schließlich wäre es natürlich ein Werbeprojekt für die “Wiederkehrenden Beiträge”. Für einen eindeutig sozialen Schutzzweck. Und mit absehbar sehr geringen Beiträgen. Beispielhaft für das ganze Stadtgebiet. Schade, dass all diese Möglichkeiten ungenutzt bleiben – wenn Planungsausschuss und Stadtrat den Planiger Ortsbeirat nicht überstimmen.

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