Kreis bearbeitet Jagdschein-Verlängerungen per Post

Stichtag ist der 1. April. Daher drängte sich zunächst die Vermutung eines verfrühten Aprilscherzes auf. Aber die Presseerklärung der Kreisverwaltung ist vollkommen ernst gemeint. Die Verlängerung der Jagdscheine ab dem 1.4.2023 kann weiterhin auf dem Postweg erfolgen. Als Begründung führt die Untere Jagdbehörde an: “aufgrund der positiven Erfahrungen der letzten beiden Jagdjahre”. Zur Verlängerung wird folgendes benötigt: das Jagdscheinheft, die Jagdhaftpflichtversicherung sowie ein aktuelles Passbild bei Neuerteilung eines Jagdscheines (bei vollem Jagdscheinheft). Der verlängerte Jagdschein wird mit einem Gebührenbescheid zurückgesandt.