EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz teilt mit, dass ab Montag, dem 2. Januar 2023 Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2023 gestellt werden können. Die Antragsfrist endet am 31. Januar 2023. Für Flächen in Flurbereinigungsverfahren gilt im Jahr der Besitzeinweisung eine gesonderte Antragsfrist. Sie endet in diesem Jahr am 2. Mai 2023. Die oben genannte Antragsfrist gilt für den Teil 2 des Antragsverfahrens. Hier können alle Flächen beantragt werden, die 2023 gepflanzt werden sollen. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die jetzt beantragten Flächen bereits in Teil 1 des Antragsverfahrens gemeldet worden sind und einen positiven Rodungsbescheid erhalten haben.

Ein „Nachmelden“ ist nicht möglich. Die Pflanzung kann in diesem Programm mit allen in der Liste der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung enthaltenen Rebsorten erfolgen. Anträge können über das Weininformationsportal der Landwirtschaftskammer elektronisch gestellt werden. Die Antragstellung über das Weininformationsportal erleichtert dem Antragsteller durch Fehlerhinweise das Ausfüllen des Antrages. Für Antragsteller, die diese Möglichkeit nicht nutzen wollen, stehen auf der Homepage des MWVLW
(https://mwvlw.rlp.de/de/themen/weinbau/foerderung/umstrukturierung/)
die Richtlinie und die Antragsformulare ab Januar 2023 zum Download bereit.

Folgende Maßnahmen können beantragt werden:

Die Fördersätze mit den neuen Maßnahmen in 2023 lauten:

Quelle: Kreisverwaltung Bad Kreuznach