“Widersprüchliche Aussagen vom Ministerium zum Erhalt der Denkmalzone Villa Streicher“ kritisiert Wilfried Maus. Der Vorsitzende des Vereines denk-mal: Bad Kreuznach e.V für Denkmalschutz & Umweltschutz bezieht sich dabei auf eine Antwort von Christoph Kraus vom Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur.
Denkmaleigenschaft als bauliche Gesamtanlage
Diese bestätige die Denkmaleigenschaft der Villa Streicher als bauliche Gesamtanlage einschließlich des historischen Gartens aufgrund der gartenhistorischen Untersuchung der Denkmalfachbehörde (Mainz). Daraus schlußfolgert Maus, dass auch die vier noch verbliebenen stattlichen und gesunden Bäume als Teil der Denkmalzone unter Denkmalschutz standen.
Keine eindeutige Aussage
Die Zustimmung zur Abholzung erfolgte nach seiner Einschätzung letzten Endes als Zugeständnis an den Investor aufgrund der Abwägung der Denkmalschutzinteressen mit dessen wirtschaftlichen Interessen. Trotz der klaren Rechtslage (Denkmalzone) mache das Ministerium keine eindeutige Aussage zur Verhinderung einer weiteren Bebauung im vorderen (westlichen) Grundstücksteil entlang der Stromberger Straße / Winzenheimer Straße.
Denkmalzonen faktisch aufgelöst
Dies lässt bei denk-mal die Vermutung aufkommen, dass weitere Kompromisse zugunsten des Investors gemacht werden. Wilfried Maus fragt: “warum? Was hat die Stadt davon, wenn wie schon oft in der Vergangenheit, Denkmalzonen faktisch aufgelöst werden und nur noch auf dem Papier existieren?” Und nach Mainz gerichtet: warum findet auch das Ministerium, als Oberste Denkmalschutzbehörde und mit Abstand von vielleicht lokalen Bezügen keine klare Sprache zugunsten von Gemeinwohl-Interessen?
Für deklarierte Denkmalzonen
Die Denkmalzone Villa Streicher habe den selben Rechtscharakter wie z.B. die Denkmalzonen Kurpark Bad Kreuznach und Schlosspark. Der Verein setze sich nicht nur für die Villa Streicher ein, sondern dafür dass deklarierte Denkmalzonen erhalten bleiben und nicht trotz erhaltenem Etikett „Denkmalzone“ faktisch zerstört werden.