In den nächsten Tagen erhalten Landwirte und Winzer, die im Vorjahr elektronische Agrarförderanträge (Anträge auf Direktzahlungen) bei der Kreisverwaltung eingereicht haben, das Initial-Passwort für 2019. Die Antragstellung kann nur noch in Form eines elektronischen Antrages erfolgen.
Frist: 15. Mai
Nach Bearbeitung der elektronischen Antragsunterlagen und erfolgter Datenübermittlung durch den Landwirt muss der Datenträgerbegleitschein mit Datum und Unterschrift bis zum 15. Mai 2019 bei der zuständigen Kreisverwaltung eingereicht werden.
Rufnummern für Auskünfte
Weitere Auskünfte zum Antragsverfahren werden den Antragstellern mit der Übersendung des Initial-Passwortes mitgeteilt oder können bei der Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Referat Landwirtschaft, Gebäude Salinenstraße 56, 55543 Bad Kreuznach, Telefon 0671-803-1813, 1817, 1816, 1814 und 1819 erfragt werden.
Quelle: Kreisverwaltung Bad Kreuznach