Schlosser trickst Bauhof zu Lasten der Stadtkasse aus

Wolfgang Heinrich geht es allein um die Sache. Für ihn ist ohne Bedeutung, dass sein Kontrahent in Sachen Abfallbeseitigung beim Kreis das selbe Parteibuch hat wie er. Auch die Tatsache, dass sich die Aufdecker von Mißständen damit alle Mitverantwortlichen zu Gegnern machen, läßt den Bürgermeister nicht kürzer treten. Er schildert die Probleme ungeschminkt.

Offenheit im Finanzausschuß

Und er weist immer wieder darauf hin, dass diese viel älter sind, als sein neuer Stadtvorstandskollege Markus Schlosser im Amt ist. Was Heinrich bedauert ist, dass Schlosser sich zum Teil des Problems statt zum Teil der Lösung instrumentalisieren ließ. Die Hintergründe der verwaltungsinternen Auseinandersetzungen sprach der Bürgermeister im Finanzausschuß am Dienstagabend offen an.

Komplexe Materie

Leider wurde durch den Sitzungsverlauf deutlich, dass nicht alle Ausschußmitglieder das Interesse des Bürgermeisters an der komplexen Materie teilen. Der Sachverhalt ist eben nicht ganz einfach. Zunächst einmal geht es um Glasflaschen und deren Entsorgung. Jahrzehntelang landeten diese mit dem Restmüll auf Deponien. Das kostete sehr viel Bürgergeld. Und vernichtete wertvolle Rohstoffe.

DSD ist verantwortlich

Daher die gesetzliche Auflage an die Industrie: Glas muß, wie Plastikverpackungen, recycelt werden. Dazu wurde das Duale System Deutschland (DSD) gegründet. Diese privatwirtschaftliche Struktur ist für die Glassammlung verantwortlich. Theoretisch. Praktisch kann sie das ja gar nicht, oder wenn, dann nur ineffektiv und verbraucherfeindlich, leisten. Daher bedient sich das DSD bundesweit den regional zuständigen Abfallverwaltungen.

Landkreis zuständig

Das sind die Landkreise. Nicht die Städte und Gemeinden, deren Bürger*Innen den Abfall machen. Diese Differenz zwischen formaler Zuständigkeit und tatsächlicher Lösungsmöglichkeit ist der sachliche Grund für den Konflikt zwischen Stadt und Kreis. Denn der Kreis hat mit dem DSD einen Vertrag geschlossen, mit dem er sich gegenüber dem DSD für kleines Geld (180.000 Euro im Jahr für den ganzen Landkreis) verpflichtet hat, dem DSD Glascontainerstellplätze und deren Reinigung zur Verfügung zu stellen.

Vereinbarung vor 14 Jahren

An diesen Standorten dürfen die Einwohner*Innen dann ihr Glas entsorgen. Um seine Verpflichtung gegenüber dem DSD zu erfüllen, suchte der Landkreis nun also Stellplätze für die Glascontainer. Die stellte die Stadt gern zur Verfügung. Schließlich ging es ja auch um einen Service für die vielen Bürger*Innen, die die Mülltrennung gern unterstützen. 2005 wurde die Vereinbarung zwischen Kreis und Stadt sogar schriftlich als Vertrag fixiert.

Sondernutzungen

Damals waren weder der Leiter des Bauhofes, Hans-Josef Kaluza, noch Heinrich im Amt. Und bei der Stadt wurde “dünn drüber” einfach unterschrieben. Schon damals hätte man es rechtlich und tatsächlich besser machen können. So wie es der Bauhof im Herbst 2018 vorschlug: die Stadt stellt die Grundstücke dem Kreis per Sondernutzungserlaubnis zur Verfügung. In diesem Papier sollte auch die Reinigung und Entsorgung des dort legal wie illegal abgelagerten Mülls geregelt werden.

Hinter dem Rücken des Bauhofes

Bauhof und Ordnungsamt waren sich darüber intern auch einig. Und doch kam es nicht dazu. Denn im Dezember 2018 entschied sich Ordnungsdezernent Schlosser für einen anderen Weg. Ohne Abstimmung oder Information. Und ohne Regelung für die Bauhof-Kosten. Weil er auch für die Verwaltung der städtischen Grundstücke zuständig ist, hatte er die Möglichkeit dazu. Dabei ist der Bauhof-Plan bis heute der sachgerechteste Lösungsvorschlag. Denn nur geistig sehr einfach strukturierte können den Zusammenhang leugnen:

“Müllschattenwirtschaft”

Haushaltsabfälle und Sperrmüll landen an den Containerstellplätzen, weil die von einigen Einwohner*Innen als “Müllplätze” identifiziert werden. Es mag sein, dass der Bürgermeister mit seiner Wortwahl (er spricht diesbezüglich von einer “Müllschattenwirtschaft” und “Müllmafia”), nicht den richtigen Ton trifft. Und diese Begriffe das rechtswidrige Verhalten auch nicht zutreffend beschreiben. Denn wer seinen Müll “immerhin” zu den Containerstandorten bringt und nicht einfach in die Landschaft wirft, der zeigt damit ja Ansätze von Verantwortungsbewusstsein.

Kreis sieht sich nicht verantwortlich

Die könnte man fördern. Natürlich auch repressiv. Aber ganz unabhängig von dieser semantischen Fragestellung liegt Heinrich auch hier in der Sache richtig. Das Verhalten des Landkreises ist dementgegen im sozialwissenschaftlichen Sinne asozial. Die vom Landkreis gewählte Lösung ist auch gar nicht praktikabel. Dessen Position ist: für die Abfuhr der illegalen Ablagerungen ist er nicht verantwortlich. Sondern nur für die abgestellter Glasgefäße und Glasbruch.

Reiniger reinigt nicht

Um den zu entfernen hat der Landkreis ein privates Unternehmen beauftragt. Aber. Wie sollen Glasscherben vor den Containern “zusammengefegt” und weggeschafft werden, wenn Rest- und Sperrmüll darauf liegt? Wie sollen vor den Containern abgestellte Glasflaschen vom Kreis-Reiniger in einem Wust aus Rest- und Sperrmüll erkannt und aussortiert werden. Fakt ist: der Reiniger reinigt nicht.

Ein Fall für “Extra Drei”

Es wäre ja auch ein Schildbürgerstreich: der Reiniger des Kreises müßte Rest- und Sperrmüll zunächst zeitaufwändig nach Glasflaschen durchsuchen und beiseite räumen (statt auf einen Pritschwagen zu werfen). Dann sauber machen. Und dann den Müll wieder hinräumen. Falls der Abfallhase nicht noch über ein Osterei stolpert und durch den Aufprall in der Lebensrealität zu Sinnen kommt, ist das ein Fall für “Extra Drei”. Realsatire at its best.

Tonnengrößen prüfen

Auch der zweite von Bürgermeister und Bauhof vertretene Lösungsansatz ist zielführend: die Überprüfung, ob in der Nähe regelmässiger illegaler Müllabstellungen die Tonnengrößen privater Haushalt ausreichend sind. Diese Überlegung drängt sich ja geradezu auf. Denn wer auf dem Grundstück eine leere eigene Tonne hat, trägt den Abfall nicht auf die Strasse. Daher ist davon auszugehen, dass illegaler Abfall in vielen Fällen zu kleine oder zu wenige Tonnen, zB aufgrund von nicht gemeldeter Bewohnern, bedeutet.

Wie im Bereich der Müllergasse. Dort türmt sich an der Einmündung zur Wilhelmstrasse illegal abgelagerter Hausmüll oft zu Bergen (Foto). Den räumt der Bauhof dann weg. Dabei haben Georg Bürger und sein Trupp vom Bauhof oft unter unschönen Umständen Hinweise auf die Täter sichergestellt. Passiert ist nichts. Angesichts solcher Verstösse ähnelt Heinrich mit seinen Vorschlägen dem tapferen Schneiderlein: er schlägt gleich mehrere Fliegen mit einer Klappe:

Vorteile des Heinrich-Planes

Illegale Ablagerungen werden minimiert, der Kreis darf für grössere Tonnen mehr Gebühren berechnen (ohne dass sich die Müllmenge tatsächlich erhöht) und – aus welchen Gründen auch immer – nicht gemeldete Personen werden erstmals ordnungsgemäß erfasst. Da jede einzelne Einwohnerin über Schlüsselzuweisungen pp zu Mehreinnahmen in der Stadtkasse führt, sind die Vorteile und Nutzen des Heinrich-Konzeptes unschlagbar. Und aus Steuerzahler*Innensicht deren Nichtumsetzung vollkommen unverständlich.