Stadt gewinnt Prozeß wegen Gradierwerk West

Auf 100.000 Euro “und alle darüber hinausgehenden Aufwendungen und Schäden für die Instandsetzung” darf sich die Stadtkasse freuen. Grund ist ein Urteil des Landgerichtes Bad Kreuznach (Az.: 3 O 188/15). Das wurde am 15. März verkündet und geht auf einen vor zwölf Jahren erteilten Auftrag zurück.

Im Jahr 2007 hatte die damals selbstständige Stadt Bad Münster einen Planer mit der Objektplanung für den Neubau der Saline West beauftragt. Ein Jahr später wurde ihm auch die Ausführungsplanung bis zur Objektbetreuung übertragen. Schon ein Jahr später war das Gradierwerk errichtet. Von Anfang an fielen Undichtigkeiten auf. Daher kam es im Jahr 2011 zu Nachbesserungsarbeiten. Diese führten zu neuen Schäden.

Daher veranlaßte Bad Münster ein Beweissicherungsverfahren. Mit der Fusion 2014 “erbte” Bad Kreuznach den Prozeß. In seinem Urteil stützt sich das Landgericht vor allem auf die Aussage eines Sachverständigen. Dieser hat die Saline West genau untersucht und gravierende Mängel testiert. “Gradierwerk ist in erheblichem Maße undicht”, ist nur eine der Feststellungen, die sich das Gericht zu eigen machte.

Dem Auftragnehmer der Bad Münsterer wirft das Gericht u.a. vor, “Fehler bei der Planung der Errichtung des Gradierwerkes” gemacht zu haben. Schwerwiegendster Punkt: die “fehlende Detailplanung hinsichtlich der konkreten Ausführungen der Durchdringungen”. Gemeint sind 246 Stellen, an denen Holzbalken und -träger den Ablaufboden durchbrechen. An diesen Stellen waren Undichtigkeiten zu erwarten. Und der Planer hätte dem ausführenden Zimmereibetrieb konkrete Vorgaben zur technischen lösung machen müssen.

Überwachungsfehler

Das tat er nach Feststelliung des Gerichtes nicht. “Die Tatsache, dass die Fertigung eines Gradierwerkes für einen ausführenden Zimmereibetrieb ein nicht alltägliches Vorhaben darstellt und Durchdringungen des Ablaufbodens besondere Schwierigkeiten mit der Abdichtung eines wasserführenden Bauwerkes mit sich bringen, macht eine Deatilplanung erforderlich”. Und noch ein weiterer Vorwurf wird vom Gericht erhoben: der Planer leistete sich Überwachungsfehler.

Streitwert 700.000 Euro

Sowohl in der Bauphase 2008 und 2009. Und danach noch einmal 2011 beim mißglückten Sanierungsversuch. Wie teuer die Sanierung werden kann, ergibt sich aus dem Beschluss des Landgerichtes zum Streitwert. Der wurde auf 700.000 Euro festgesetzt. In dieser Summe sind bis zu 600.000 Euro für die Mängelbeseitigung eingepreist.