Holzverkauf an Selbstwerber ist nicht betroffen

Wer sich für kommenden Samstag um 11.30 Uhr den Termin zur Brennholzvergabe vorgemerkt hat, ist vom Beschluß des Finanzausschusses nicht betroffen. Der hatte gestern einstimmig empfohlen, dass die Stadt Bad Kreuznach mit 3.000 Euro in die neue kommunale Holzvermarktungsorganisation KHVO einsteigt. Der Verkauf von Brennholz an lokale Endkunden, die bei Forstamtmann Ralph Barme ganze Stämme zum Selbstverbrauch kaufen, geht unverändert weiter.

Die neue “Kommunale Holzvermarktungsorganisation Hunsrück-Mittelrhein GmbH“ kümmert sich lediglich um Großmengen und gewerbliche Käufer. Deren Gründung wurde erforderlich, weil die Holzvermarktung durch Landesforsten beendet wurde. Die bisherigen Geschäftsbesorgungsverträge hatte das Land zum Jahresende 2018 aufgekündigt. Als Folge haben die waldbesitzenden Städte und Gemeinden ein Gesamtkonzept erstellt. Dies sieht vor, dass die Holzvermarktung für den Kommunalwald künftig über neu zu gründende regionale Holzvermarktungsorganisationen in der Rechtsform der GmbH erfolgen soll.

Weil deren Gründung schon übermorgen, am 14. März, beim Notar erfolgt, der Stadtrat aber erst später tagt und der Finanzausschuß allein eine GmbH-Beteiligung nicht beschliessen darf, ist eine sogenannte Eilentscheidung des Stadtvorstandes erforderlich. Immer dann, wenn eine vom Stadtrat oder einem Ausschuß zu treffende Entscheidung schneller ansteht, als as Gremium tagt, haben Dr. Kaster-Meurer, Wolfgang heinrich und Markus Schlosser das Recht und die Pflicht, das Votum der gewählten Mandatsträger*Innen durch ihres zu ersetzen.

Im vorliegenden Fall war es wegen der Terminfolge sogar noch möglich den Finanzausschuß vorher anzuhören. Wer also am Kauf ganzer Stämme zur “Selbstverbrennung” interessiert ist, sollte sich am 16. März um 11.30 Uhr am Treffpunkt Einfahrt Parkplatz der Deula einfinden. Ralph Barme weist darauf hin, dass bei der Vergabe nur Selbstwerber berücksichtigt werden können, die einen MS-Basis-Kurs GUV-I 8624 Modul 1 und 2 besucht haben. Die Lehrgangsbescheinigungen („Motorsägeschein“) sind am Vergabetermin mitzubringen.

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