Freitagmittag am Kornmarkt. Es ist endlich wieder Wochenmarkt. Die Leute kaufen ein. Und wollen ihre Einkäufe auch nach hause schaffen. Wie der ältere Mitbürger, der auf einen Rollator angewiesen ist. Er darf damit auf dem Gehweg fahren. Der Lkw aber dort nicht parken. Kümmert dessen Fahrer aber nicht. Er ist ja der Stärkere.
Das scheint vor Ort die neue Rechtsordnung zu sein: das Recht des Stärkeren. Denn auch an anderen Stellen im Stadtgebiet wird von Lieferanten rücksichtslos geparkt. Nicht nur mitten in der Fussgängerzone, wie diese Seite am 26.2.19 unter der Überschrift “Transporter in der Fußgängezone erschwert Rettung” dokumentierte. Vor drei Tagen in der Viktoriastrasse. Die war da schon wieder geöffnet.
Auf der Strasse also Autos. Und auf dem Gehweg ein Lkw. Totalsperrung. Fußgänger mußten auf die Strasse in den fließenden Verkehr ausweichen. Passiert ist zum Glück nichts. Diesmal. Muß es wirklich erst zu einem Unfall kommen, damit sich auch die letzte Schlafmütze aus dem Winterschlaf hochrappelt?
Aber auch die Staatsmacht selbst setzt sich über geltendes Recht gern hinweg. Wenn wichtige Menschen auf Steuerzahler*Innenkosten chauffiert werden, zählt im autofreundlichen Bad Kreuznach nicht mal mehr das Interesse am fließenden Verkehr. Dann darf auch mitten im verkehrsberuhigten Bereich geparkt werden. Gern auch gegen die Fahrtrichtung.
Wie am Freitag am Kornmarkt. Gipfel des Rechtsbruches: der oder die Verantwortliche legte zum Beweis ihrer/seiner Allmacht eine Polizeikelle gut sichtbar unter die Frontscheibe. Wir haben extra noch mal in der StVO nachgesehen: eine Polizeikelle ist keine “Ich-kann-machen-was-ich-will-und-komm-damit-durch-Karte”. Die gabs nur bei Transformers 1. Im Kino.