Frauen in die Parlamente – Gastbeitrag von Gerlinde Huppert-Pilarski

Der 8. März ist ein bedeutendes Datum geworden, an dem auf Frauenrechte und Gleichstellung der Geschlechter weltweit aufmerksam gemacht wird. “Heraus mit dem Frauenwahlrecht!” war die Hauptforderung der “Mütter” des Internationalen Frauentag es. Die Beteiligung aller Menschen an politischen Mitbestimmungsprozessen war vor über 100 Jahren, genauso wie heute ein zentrales demokratisches Anliegen und ist heute weder in Deutschland noch irgendwo in der Welt Realität.

Bei der letzten Kommunalwahl 2014 lag der Frauenanteil in den Räten der kreisfreien Städte durchschnittlich bei 34,1 Prozent, in den Kreistagen bei 24,7 Prozent, in den Verbandsgemeinderäten bei 20,3 Prozent und in den Stadt – und Gemeinderäten waren es im Durchschnitt 17,9 Prozent. Für ganz Rheinland-Pfalz gerechnet waren 18,7 Prozent der Mandatsträger Frauen oder – umgekehrt betrachtet – hatten die männlichen Mandatsträger eine Quote von 81,3 Prozent.

Am 26. Mai 2019 finden wieder Kommunalwahlen statt. Dann entscheidet die Bevölkerung darüber, wer in den kommenden fünf Jahren die Politik in ihrer Stadt, ihrer Gemeinde oder in ihrem Landkreis (mit-)gestaltet. Die Kreuze auf dem Stimmzettel entscheiden darüber, an wen die beinahe 600 Mandate in den kreisfreien Städten, die rund 1.060 Mandate in den Kreistagen, die circa 4.790 Mandate in den Verbandsgemeinderäten und die fast 27.000 Mandate in den Gemeinderäten gehen.

Wer sich also künftig ein ausgeglicheneres Geschlechterverhältnis wünscht oder weibliche Belange besser vertreten sehen möchte, kann bei den anstehenden Wahlen gezielt Frauen unterstützen und auf den Stimmzetteln genau nachlesen, wo Frauen zu finden sind. Bei den Kommunalwahlen können alle Wählerinnen und Wähler – auch unabhängig von der gewählten Liste/Partei – mittels Kumulieren und Panaschieren einzelne Kandidatinnen heraussuchen und für diese Einzel- oder Mehrfachstimmen abgeben.

Der Landeswahlleiter informiert unter www.wahl.rlp.de über die Möglichkeiten der Stimmabgabe bei den Kommunal- und Europawahlen.

Quelle: Kreisverwaltung Bad Kreuznach