Am Samstag den 9. Februar wird die grosse Waage am Wertstoffhof beim Kompostwerk geeicht. Daher sind keine Verwiegung von Fahrzeugen möglich. Die gesetzlich vorgeschriebenen Arbeiten wurden extra auf den Samstag gelegt, weil dann erfahrungsgemäß die wenigsten Wiegearbeiten anfallen.
Kleinmengen können gewogen werden
Kleinmengen an kostenpflichtigen Abfällen können allerdings mit Kleinwaagen abgefertigt werden. Daher betrifft diese Einschränkung nur die Anlieferer von Rest- oder Bioabfall und Bauschutt in Grossmengen, zB auf Anhängern.