Stadt wiederbelebt den Tourismusbeitrag für 2017

Rückwirkend zum 1.1.18 hat ihn der Stadtrat abgeschafft. Und für 2017 setzte Antonio Valentino sein Ende beim Oberverwaltungsgericht durch. Die Stadt müßte nun 191.000 bereits kassierte Euronen zurückzahlen. Und dürfte weitere mindestens 370.000 Euro nicht berechnen. Auf diese zusammen 560.000 Euro möchte die Stadtverwaltung aber nicht verzichten. Und hat daher einen Heiler zur Hilfe gerufen. Dr. Andreas Dazert ist zwar Dr.jur. und kein Dr.med. Aber der Koblenzer Rechtsanwalt hat einen Trick gefunden, wie die Stadt die Niederlage beim OVG auch ohne Hilfe vom Bundesverwaltungsgericht ausbügeln kann.

Nämlich einen weiteren Stadtratsbeschluß, mit dem der vom OVG kritisierte Kalkulationsfehler korrigiert wird. “Geheilt”, wie das Bürgermeister Heinrich (Bildhintergrund) gestern im Finanzausschuß nannte. Der Kämmerer rekapitulierte zunächst, aufmerksam verfolgt von Antonio Valentino (rechts im Bild), den Grund für die aus seiner Sicht vermeidbare gerichtliche Niederlage. In den Erläuterungen für den Stadtrat hatte Dr. Michael Vesper schriftlich dargelegt, warum der Anteil der Tourismus-Parker bei rund 30% liegt.

“Das ärgert mich ohne Ende”

Trotz dieser Erkenntnis hatte der GuT-Geschäftsführer es aber versäumt diesen Wert auch in der Kalkulation zu berücksichtigen. “Das ärgert mich ohne Ende” gab Heinrich offen zu. Denn wegen dieser Unterlassungssünde wurden dort nur 10% angesetzt. Diesen Wert hatte Normenkontrollkläger Valentino schon in seinem Antrag vom Januar 2018 kritisiert. Und das OVG machte diesen Punkt zur Basis seines für die Stadt negativen Urteils. Das Gericht wollte Heinrich dafür ausdrücklich nicht rügen.

Valentino humorvoll

Der von ihm gestern vorgelegte Korrekturbeschluß sei eine “reine Formalität”. Ausschuß und Stadtrat kämen damit nicht mehr und nicht weniger ihrer “Vermögensbetreuungspflicht” nach. Was Antonio Valentino zu der humorvollen Bemerkung veranlasste “also mein Vermögen betreuen sie mit dem Beschluß aber nicht”. Manfred Rapp und Dr. Bettina Mackeprang (beide CDU) wollten von der Verwaltung wissen, ob eine in 2019 beschlossene Rückwirkung für 2017 rechtens sei.

Heilen um Geld einziehen zu können

Stadtrechtsdirektorin Häußermann argumentierte mit dem Hinweis darauf, dass ja nicht etwas vollkommen Neues beschlossen wird, sondern lediglich etwas erhalten werden soll, was schon Beschlußlage in 2017 war. Mit dem Beschluß akzeptiere die Stadt letztlich das Urteil des OVG. Für den Bürgermeister war allein wichtig, das die “Heilung” beschlossen wird, “denn dann können wir das Geld einziehen”. Wilhelm Zimmerlin (BüFEP) zweifelte den Heilungserfolg an. Weil die Satzung vom OVG für unwirkam erklärt wurde, müsse eine neue Satzung beschlossen und neue Bescheide verschickt werden.

“Den Normalbürgern nicht zu vermitteln”

Manfred Rapp wies darauf hin, dass der Verwaltungvorschlag “den Normalbürgern nicht zu vermitteln ist”. Er riet dazu “ganz vorsichtig damit umzugehen”. Wolfgang Heinrich widersprach mit einem Hinweis auf den Vertrauensschutz innerhalb der kommunalen Selbstverwaltung. Er fände es gegenüber der GuT nicht in Ordnung, durch den Satzungsbeschluss in 2016 “den Verwaltungsapparat ins Arbeiten gebracht zu haben – und jetzt einen Rückzieher zu machen”. Die Frage von Barbara Schneider, “was passiert, wenn wir nicht zustimmen?”, beantwortete Heinrich folgerichtig mit “dann gibts kein Geld”.

“Macht der Mehrheit”

FDP-Stadtrat Jürgen Eitel sprach sich für den Verwaltungsvorschlag aus. Sehr bewusst habe der Stadtrat den Tourismusbeitrag ja erst ab dem 1.1.18 abgeschafft. Daher wollen die Liberalen “dem Kämmerer kein Bein stellen”. Nach seiner Kenntnis würden auch die Beitragspflichtigen davon ausgehen, dass sie bezahlen müssen und hätten das Geld schon zurückgelegt. Für so viel Verwaltungsfreundlichkeit gabs einen dicken Dank vom Bürgermeister. Günter Meurer führte aus, dass “Demokratie die Macht der Mehrheit” sei. Er dankte Eitel für seine Einsicht. Und bekannte sich für die SPD zu dem Heilungs-Vorschlag.

Delaveaux sieht die nächste Niederlage kommen

Widerspruch kam von Karl-Heinz Delaveaux. Er sprach sich dagegen aus, “rückwirkend zu kassieren”. Der FWG-Fraktionschef hatte sich die Zeit genommen und vor den Etatberatungen mit Fachpersonen über den Verwaltungsvorschlag gesprochen. Sein Fazit: “Ich glaube nicht, dass das vor Gericht stand hält”. Auch Barbara Schneider, die schon 2016 die Aufhebung der Fremdenverkehrsbeitrag beantragt hatte, sprach sich gegen den Heinrich-Plan aus. Ganz anders sah das Jürgen Locher (Linke). Er führte aus, “was das Gericht beanstandet hat, war nie Gegenstand einer Auseinandersetzung hier”.

Klare Mehrheit für die Heilung

Diese Behauptung erfreute Günter Meurer: “Besser kann man es doch nicht beschreiben”. Angesichts dieser Begeisterung für Heilung durch Beschluß sah sich Wolfgang Kleudgen (FWG) verpflichtet darauf hinzuweisen, dass die Vorgehensweise der Stadt von Anfang an nicht optimal war. Er wies auf einen “imensen Ansehensverlust” hin, der mit einer rückwirkenden Beitragerhebung für 2017 verbunden sei und riet von einem “rein in die Kartoffeln, raus aus den Kartoffeln” ab. Die Abstimmung fiel dann mit 12 Ja- gegen 3 Neinstimmen bei 5 Enthaltungen deutlich für den Verwaltungsvorschlag aus.