Der 26. Februar 2019 ist ein wichtiger Termin. An diesem Dienstag endet mit Dienstschluß um 12.30 Uhr im Einwohnermeldeamt eine bedeutende Frist. Wer bei der Kommunalwahl am 26.5. als Wähler*In oder Kandidat*In teilnehmen möchte, muss sich bis zu diesem Tag als Bürger*In der Stadt Bad Kreuznach mit Erstwohnsitz angemeldet haben.