Schlosser zieht Konsequenzen

Der Boule-Club Rheingrafenstein hatte bei der Stadt 3.000 Euro Zuschuß beantragt. Dafür, dass wenigstens 2.000 Euro gezahlt werden, setzte sich Karl-Josef Flühr (SPD) im Sportausschuß ein. Das war rechtswidrig, da Flühr im Vorstand des eingetragenen Vereins sitzt. Diese Seite hatte den krassen Verstoss gegen § 22 der Gemeindeordnung aufgedeckt und berichtete am 11.1.19 unter der Überschrift “2.000 Euro, metallene Kugeln und roter Filz”. Verantwortlich für die Einhaltung der Befangenheitsregeln sind die Ausschuß- und Ratsmitglieder selbst.

Schriftliche Belehrung reicht nicht

Das steht auch auf jeder Einladung, die die Stadtverwaltung den ehrenamtlichen Kommunalpolitikern zuschickt: “Bitte prüfen Sie anhand der Tagesordnung, ob bei Ihnen zu einzelnen Punkten Ausschließungsgründe vorliegen, und teilen Sie diese gegebenenfalls der/dem Vorsitzenden vor Eintritt in die Tagesordnung mit (§ 22 GemO).” Diese Vorgehensweise entspricht den Regeln. Denn nur die Betroffenen selbst können wissen, welche Vorstandsämter in Vereinen oder Unternehmen sie ausüben. Markus Schlosser, der als zuständiger Dezernent die Sportausschußsitzung leitete, hat erkannt, dass die schriftliche Belehrung nicht ausreicht und Konsequenzen angekündigt:

Motivation zur Einhaltung der Regeln

„Als Vorsitzender des Sportausschusses hat mir zum damaligen Zeitpunkt die Information gefehlt, dass Herr Flühr Vorstandsmitglied in dem zu begünstigenden Verein war. Ich werde bei den nächsten Ausschuss-Sitzungen die Problematik um die Ausschließungsgründe in den Sitzungen ansprechen.“ Schlosser setzt damit zügig praktisch um, was diese Seite bei der Oberbürgermeisterin angefragt hat: nämlich was die Stadtverwaltung tun kann, um die Ausschuß- und Stadtratsmitglieder “zu motivieren” der gesetzlichen Bestimmung auch nachzukommen.

Zwischenzeitlich sind neue Vorwürfe gegen das Stadtratsmitglied Flühr erhoben worden. Ein Leser hat der Redakton dieser Seite Unterlagen vorgelegt aus denen hervorgeht, dass Flühr bei privaten Aktivitäten (wie der vorstehend dokumentierten Presseerklärung) seine Diensttelefonnummer im Mainzer Innenministerium angegeben hat. Irritiert hat den Leser auch, dass der Landesbeamte Flühr, dem aus dem beruflichen Umfeld die Problematik der Annahme von Geschenken bewusst sein müßte, sich ausdrücklich als Mitglied des Jahrmarktsausschußes ein privates Geburtstagsgeschenk hat zuwenden lassen (Quelle: Der Komet vom 20.10.2016). Vom Schaustellerverband.