Es ist immer wieder erstaunlich, welche Sonderrechte sich VerwaltungsmitarbeiterInnen selbst genehmigen. Ein krasser Fall spielte sich am gestrigen Nachmittag vor dem “Ad Opticum” an der Querung der Mannheimer Strasse über die Roßstrasse ab. Rücksichtslos stellte der Fahrer eines auf die Kreisverwaltung zugelassenen Pkw diesen verkehrsbehindernd im Parkverbot ab.
Fussgänger mussten drumherum gehen. Autos im Gegenverkehr warten. Selbstverständlich ist in der Strassenverkehrsordnung eine pauschale Sonderparkgenehmigung für Autos, die unter der Frontscheibe den schriftlichen Hinweis “Dienstwagen der Kreisverwaltung Bad Kreuznach” auslegen, nicht bestimmt. Und auch die Plakette des 2017 bestandenen Lichttestes (nachträglich herzlichen Glückwunsch) reicht als Rechtfertigung für das Falschparken nicht aus.