Beamtinnen bei der Stadt jetzt besser geschützt

Beamtinnen im Dienst bei der Stadt, die schwanger sind, ein Kind geboren haben oder stillen, unterlagen bisher dem Prinzip der “Eigenkontrolle”. Das hat das Innenministerium in einer jetzt bekannt gewordenen Rechtserklärung zum 1.12.18 geändert.

Schutzstandart angepasst

Durch das Inkrafttreten der Mutterschutzverordnung Rheinland-Pfalz wird gewährleistet, dass den Beamtinnen beim gesundheitlichen Mutterschutz derselbe Schutzstandard wie den Arbeitnehmerinnen zukommt. Denn die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes finden auf Beamtinnen keine unmittelbare Anwendung.

Nicht mehr nur Dienstaufsicht

Bisher wurde die Einhaltung der mutterschutzrechtlichen Bestimmungen bei den Beamtinnen durch die Dienststellen und obersten Dienstbehörden im Rahmen der Dienstaufsicht überwacht. Mit Inkrafttreten der Mutterschutzverordnung obliegt die Kontrolle und Überwachung der Einhaltung der dem Gesundheitsschutz dienenden mutterschutzrechtlichen Bestimmungen den nach Landesrecht zuständigen Aufsichtsbehörden.