In der Sitzung des Finanzausschusses im Oktober endete (vorerst) ein Vorstoß der CDU, den Beitrag zum 1.1. 2018 abzuschaffen, aber für 2016 und 2017 weiter zu kassieren (diese Seite berichtete am 17.10.18 unter der Überschrift “Tourismusbeitrag: CDU gescheitert”). Bis jetzt gingen die Christdemokraten gegen die Erklärung der Oberbürgermeisterin in der Stadtratssitzung am 25.10.18, ihr Antrag vom 12.6.18 sei lediglich “eine politische Willensbekundung und kein Satzungsbeschluss”, öffentlich erkennbar nicht vor.
OBin bremste CDU aus
Diese Einstufung des CDU-Antrages aber ist entscheidungserheblich. Denn ein “politischer” Antrag darf in einem Ausschuss abschliessend abgestimmt werden, ein Satzungsbeschluss nur vom Stadtrat. Das bestimmt § 32 der Gemeindeordnung (GemO). Darauf hatte Dr. Bettina Mackeprang (CDU) schon im Oktober hingewiesen, fand aber bei der Oberbürgermeisterin kein Gehör. Diese lehnte auch den Vorschlag des CDU-Fraktionsvorsitzenden Werner Klopfer ab, sich bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion ADD in Trier sachkundig zu machen. Öffentlich hat die CDU bis heute nicht erklärt, wie sie mit dieser Missachtung umgeht.
FWG will vollständige Abschaffung
Anders die FWG. Karl-Heinz Delaveaux und Wolfgang Kleudgen haben für die Stadtratssitzung am 29.11.18 nun konkret die vollständige Abschaffung der Abgabe beantragt. Dabei sind die beiden erfahrenen Stadtratsmitglieder ganz solide vorgegangen. In bestem Verwaltungsdeutsch ist formuliert, “der Stadtrat beschließt die rückwirkende Aufhebung der Satzung über die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages der Stadt Bad Kreuznach vom 2.11.2015, beschlossen am 15.10.2015”.
“Schwer vermittelbar”
Diese Satzung gilt nur für 2016. Und daher hat die FWG auch die Aufhebung der Tourismusbeitragssatzung beantragt, die ab dem 1.1.17 fortlaufend gilt. Damit wird sich der Stadtrat in seiner Sitzung am 29.11.18 erstmals seit Jahren mit der Satzung für 2016 beschäftigen. Denn der CDU-Antrag vom 12.6.18 bezog sich allein auf die für 2017. Und die CDU wollte in ihrem Antrag den Beitrag erst ab dem 1.1.18 stoppen. Das würde zu der kuriosen Situation führen, dass in 2019 Beiträge für 2016 und 2017 kassiert würden, obwohl die Satzung ab dem 1.1. 2018 gar nicht mehr gilt. Nicht nur Beitragskritikern erscheint dieses Vorgehen “den Betroffenen schwer vermittelbar”.
Valentino begrüsst FWG-Anträge
Würde der Rat der Stadt Bad Kreuznach beide FWG-Anträge annehmen, wären Fremdenverkehrs- und Tourismusbeitrag Geschichte. Die GuT müsste dann jenen, die Beiträge gezahlt haben, diese ungekürzt zurückerstatten. Alle Umsatzanfragen und noch nicht bezahlten Bescheide wären erledigt. Genau das ist das Ziel, für das Antonio Valentino von Anfang an gekämpft hat, weshalb er die Vorgehensweise der FWG ausdrücklich begrüsst. Und auch die beim örtlichen Stadtrechtsausschuss, dem Koblenzer Verwaltungsgericht und dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (OVG) anhängigen Verfahren könnten mit einfachen Erledigungserklärungen abgeschlossen werden.
Kritiker hoffen auf Halsstarrigkeit
Den Beitragskritikern, die zwischenzeitlich schon intensiv begonnen haben sich auch mit anderen Pannen der Bad Kreuznacher Kommunalpolitik zu befassen, wäre Wind aus den Segeln genommen. Daher hofft der ein oder die andere aus dieser Gruppe im Hinblick auf die Kommunalwahl im Mai 2019 auf die Halsstarrigkeit und Besserwissergene bei den Altparteien.
SPD lehnt FWG-Anträge ab
Und die SPD hat schon den ersten “Beitrag” (Entschuldigung für das Wortspiel) dazu geleistet, dass es in einem halben Jahr zu erheblichen Veränderungen bei der Zusammensetzung des Rates der Stadt kommen kann: ohne jede Berücksichtigung der von den Widerspruchsführern aufgedeckten Missstände, Rechtsverstösse und Schlampereien im Beitragserhebungsverfahren haben die Sozialdemokraten bereits angekündigt, die FWG-Anträge abzulehnen.
Hier der Wortlaut des FWG-Antrages für die Abschaffung des Fremdenverkehrsbeitrages:
“Antrag auf Aufhebung der Satzung über die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages der Stadt Bad Kreuznach vom 2.11.2015, beschlossen am 15.10.2015
Sehr geehrte Frau OB Dr. Kaster-Meurer, für die Sitzung des Stadtrates am 29. November 2018 beantragt die FWG-Fraktion nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung zu nehmen:
Antrag auf Aufhebung der Satzung über die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages der Stadt Bad Kreuznach vom 2.11.2015, beschlossen am 15.10.2015 – Antrag der FWG-Fraktion Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt die rückwirkende Aufhebung der Satzung über die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages der Stadt Bad Kreuznach vom 2.11.2015, beschlossen am 15.10.2015.
Begründung (vorläufig):
Zum einem ist festzuhalten, dass die Fremdenverkehrsabgabe bei der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen nur eine äußerst geringe Akzeptanz gefunden hat. Das zeigt sich nicht nur anhand der anhängigen Widersprüche vor dem Stadtrechtsausschuss und den eingereichten Klagen vor dem Verwaltungsgericht und den beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (OVG) anhängigen Normenkontrollverfahren. Festzustellen ist auch, dass die GUT GmbH mittlerweile bei dort eingehenden „Anträgen auf Aussetzung der Vollziehung“ eine rechtliche Kehrwende macht, derart, dass die GUT den Beitragspflichtigen mitteilt, dass ihre Aussetzungsanträge nach § 80 Abs. 4 VwGO angenommen werden. Letzteres deutet wohl darauf hin, dass selbst die GUT nicht mehr 100 % von der Durchsetzbarkeit der auf den o.g. Satzungen basierenden Abgaben überzeugt zu sein scheint.
Eine weitergehende Begründung wird die FWG-Fraktion spätestens am 29.11.18 vorlegen. Zur Klarstellung teilt die FWG-Fraktion mit:
Die CDU-Fraktion hat am 12.6.2018 einen Antrag auf “Abschaffung der Tourismusabgabe” gestellt, der in der Stadtratssitzung am 14.6.18 nicht die nötige 2/3 Mehrheit fand, um auf die Tagesordnung zu kommen und daher erst am 30.8.2018 im Stadtrat behandelt wurde. Dieser Antrag kann sich auf die Satzung “Fremdenverkehrsbeitrag” gar nicht beziehen, weil die CDU-Fraktion ja ausdrücklich die Aufhebung ab dem 1.1.2018 verlangt. Der mit diesem Antrag angesprochene Fremdenverkehrsbeitrag wird allerdings ausschließlich für den Zeitraum vom 1.1.2016 bis zum 31.12.2016 erhoben. Daher hat unser Antrag keinerlei juristischen oder tatsächlichen Bezug zum Antrag der CDU-Fraktion. Insbesondere ist § 3 Abs.1 letzter Satz der Geschäftsordnung des Stadtrates nicht einschlägig. Mit freundlichen Grüßen Karl-Heinz Delaveaux, Fraktionsvorsitzender”