Vesper-Lüge: OVG schwenkt um

Antonio Valentino war wohl schon auf der Verliererstrasse. Das Oberverwaltungsgericht wollte seinen Normenkontrollantrag offenbar verwerfen. Aber nachdem Dr. Michael Vesper seine Falschaussage vom 30.10.18 aufgrund der schriftlichen Aufforderung durch Steuerberater Martin Reiber vom 2.11.18 am 6.11.18 “korrigiert” hat (diese Seite berichtete am 9.11.18 unter der Überschrift “Falschaussage vor dem OVG”), ist alles wieder offen.

Für Martin Reiber zwingend

In einem Beschluss vom 7.11.18 stellt das OVG fest: “Die mündliche Verhandlung wird gemäß § 104 Abs. 3 Satz 2 VwGO wiedereröffnet, weil sich der entscheidungserhebliche Sachverhalt nach dem Inhalt des Schreibens vom 6.11.18 anders darstellt als nach dem Ergebnis der mündlichen Verhandlung vom 30.10.18. gez. Dr. Stahnecker, gez. Dr. Beuscher, gez. Dr. Emmenegger”. Aus Sicht von Martin Reiber war diese Entscheidung des Gerichtes “zwingend”.

“Jetzt kann neu vorgetragen werden”

Denn auch nach dem Ende der mündlichen Verhandlung eingehende Schriftsätze muss ein Gericht daraufhin prüfen, ob sich aus ihnen Anhaltspunkte ergeben, die zur Wiedereröfnung der mündlichen Verhandlung führen. “Also rechtlich vollkommen in Ordnung, aber sehr sehr selten, dass sowas passiert”. Reibers Hoffnung: “Jetzt kann neu vorgetragen werden und wir haben die Möglichkeit das Gericht davon zu überzeugen, wie marode all das ist, was die Stadt als Kalkulation behauptet”.

Keine Entschuldigung von Dr. Vesper

Valentinos Prozessvertreter hatte in der Verhandlung am 30.10.18 der Darstellung Dr. Vespers mehrfach widersprochen und diese wörtlich als “falsch” bezeichnet. Trotzdem hielt der GuT-Geschäftsführer an seinen Behauptungen fest und ließ diese protokollieren. Zu einer Entschuldigung mochte sich Dr. Vesper bis heute nicht herablassen. Ein solcher Schritt setzt natürlich auch Einsicht in das eigene Fehlverhalten und die Absicht es künftig besser zu machen voraus. Und auch ein Amtsverständnis, in dem sich der Geschäftsführer einer städtischen GmbH als Dienstleister für die BürgerInnen sieht – und nicht als deren Bevormunder.