Schlosser ließ kontrollieren

Auch wenn er den Mantelsonntag genehmigte. Markus Schlosser hatte die Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichtes für Öffnungszeiten an Sonntagen jederzeit im Blick. Ihm war klar, dass großflächige, ausserhalb des Satzungsgebietes “selbstgenehmigte” Verkaufsstunden am 28.10.18 Wasser auf die Mühlen der von ver.di angeführten Gegner gewesen wären. Auf Anfrage dieser Seite teilte der Beigeordnete mit: “Was den Mantelsonntag und die Kontrollen des Ordnungsamtes angeht. Ja wir waren unterwegs, haben kontrolliert und sind auch eingeschritten”.

Blumen und Brötchen

Auch die Frage einiger LeserInnen dieser Seite, wieso beispielsweise die Firma Blumen Risse im Schwabenheimer Weg am Mantelsonntag öffnen durfte, konnte Markus Schlosser schnell beantworten. Er zitierte eine Verordnung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) vom 30. Mai 2007. Die erlaubt, dass “Verkaufsstellen für die Abgabe von Zeitungen, …, Blumen, Pflanzen pp” an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 7 Uhr bis 20 Uhr für die Dauer von fünf Stunden geöffnet sein” dürfen. Genau diese Regelung ermöglicht es auch am Sonntagmorgen frische Brötchen einzukaufen.