“Viel Haumann, wenig Sacharbeit”, so fasst ein Insider die noch nicht einmal zwei Jahre andauernde Tätigkeit des GuT-Beirates zusammen. Im September 2016 hatte deren Aufsichtsrat das Gremium eingerichtet, um “die Geschäftsführung zu beraten”. Den Vorsitz übernahm Gereon Haumann, der in Bad Münster ein Hotel führt, Landesvorsitzender der CDU-Mittelstandsvereinigung ist, weiterhin Präsident des rheinland-pfälzischen Gastgewerbes (DEHOGA), örtlicher christdemokratischer Parteivize und und und.
In einigen dieser Ämter fand Haumann Möglichkeiten, Streit mit dem Vorsitzenden des GuT-Aufsichtsrates, Bürgermeister Wolfgang Heinrich, vom Zaun zu brechen. Weil der gegen schwarze Gastro-Schafe vorging, die satzungswidrig keine Fettabscheider benutzen, forderte Haumann Heinrich die Zuständigkeit für Tourismus zu entziehen. Heinrich ist immer noch Bürgermeister. Und Tourismusdezernet. Aber die Tage des Beiratsvorsitzenden Haumann sind gezählt. Denn wie der Öffentliche Anzeiger am 11.8.18 berichtete, hat der Aufsichtsrat den Beirat in der vergangenen Woche kurzerhand wieder abgeschafft.
“Verwaltungslastige” Runde
Wenn sich am 14.8.18 ab 17 Uhr Haumanns DEHOGA in der neuen Landesgeschäftsstelle in der John-F-Kennedy-Strasse zum Sommerfest trifft, dürfte auch diskutiert werden, für was oder gegen wen der GuT-Aufsichsrat entschieden hat. Ob allein die “Männerfreundschaft” zwischen Haumann und Heinrich das Schicksal des Beirates entschied, darf bezeifelt werden. Denn das Gebilde unterhalb des Aufsichtsrates litt an einer Reihe von “Geburtsfehlern”. In erster Linie seine Zusammensetzung stiess von Anfang an auf Unverständnis. Auf den 14 Stühlen nahmen nämlich jene Platz, die sich ohnehin ständig in die Füsse laufen und gut vernetzt sind. “Zu verwaltungslastig” bewertete treffend ein Sitzungsteilnehmer die Runde:
DEHOGA gleich zwei Mal
Mit der städtischen Wirtschaftsförderung, der Naheland-Touristik GmbH, dem Reha-Kompetenzzentrum, der Kreisverwaltung und der Betriebsgesellschaft für Schwimmbäder war allein über ein Drittel der Plätze mit offiziellen kommunalen Interessensträgern besetzt. Dazu dann gleich zwei mal die DEHOGA, einmal mit dem Kreis- und einmal mit dem Landesverband, die IHK, die Kreishandwerkerschaft, Weinland Nahe e.V., der Bauern- und Winzerverband, Pro City e. V., Verkehrsverein Bad Kreuznach und Verkehrsverein Rheingrafenstein.
Ohne SooNahe
Relevante Akteure, die frischen Wind in die Runde hätten bringen können, blieben von Anfang an aussen vor: wie der von Andreas Schnorrenberger initiierte Einzelhandelsverband “Meine Stadt Bad Kreuznach” und die seit Jahren erfolgreiche Regionalmarke SooNahe. Augenzwinkernder Kommentar eines bald Ex-Beiratsmitgliedes, das sich über mindestens zwei zusätzliche freie Termine im Jahr freut, zu dessen jähen Ende: “Der Aufsichtsrat hat ihn gegeben, der Aufsichtsrat hat ihn genommen. Alles geschehe nach dem Willen des Aufsichtsrates”.
Geschäftsordnung des Beirates
Für die Zusammensetzung und Tätigkeit des Beirates hatte der GuT-Aufsichtsrat in 2016 nachstehende Satzung erlassen. Aktuell macht er von seinem Recht gemäss § 11 Gebrauch – und löst das Gremium wieder auf:
Geschäftsordnung des Beirates der Gesundheit und Tourismus für Bad Kreuznach GmbH (GuT)
Gemäß §16 des Gesellschaftsvertrages der Gesundheit und Tourismus für Bad Kreuznach GmbH kann die Gesellschaft einen Beirat bilden, der die Geschäftsführung bei der Durchführung der ihr vom Gesellschafter zugewiesenen Aufgaben berät.
Veranlasst durch die Einführung des Fremdenverkehrsbeitrages erfolgt die Bildung des Beirates, um Transparenz bezüglich der Aufwendungen und Aufgabenwahrnehmung der GuT für die Tourismusförderung herzustellen, um das touristische Marketing verschiedener Akteure der Stadt und der Region zu vernetzen und um den Sachverstand von Vertreterinnen und Vertretern tourismusnaher Gewerbezweige für die Entwicklung des Tourismusmarketings fruchtbar zu machen.
Die vorliegende Satzung regelt Bildung, Zusammensetzung und Arbeitsweise des Beirates und wird vom Aufsichtsrat beschlossen.
§ 1
Der Beirat berät die Geschäftsführung bei allen Themen, die mit den Aufgaben zur Förderung von Tourismus und Kurwesen in Verbindung stehen, mit der die Stadt Bad Kreuznach die GuT betraut hat.
§ 2
Der Beirat setzt sich aus je einem Vertreter bzw. einer Vertreterin folgender Organisationen zusammen
– Industrie und Handelskammer Koblenz, Bezirksstelle Bad Kreuznach
– Kreishandwerkerschaft
– Naheland-Touristik GmbH
– Weinland Nahe e.V.
– Bauern- und Winzerverband Kreisverband Nahe und Glan
– Pro City e. V.
– Verkehrsverein Bad Kreuznach
– Verkehrsverein Rheingrafenstein e.V.
– Betriebsgesellschaft für Schwimmbäder und Nebenbetriebe
– DeHoGa Kreisverband Bad Kreuznach e. V.
– DeHoGa Landesverband Rheinland-Pfalz
– Bereich Wirtschaftsförderung der Stadt Bad Kreuznach
– Reha-Kompetenzzentrum Bad Kreuznach
– Kreisverwaltung Bad Kreuznach (Bereich Wirtschaftsförderung bzw. Naturpark Soonwald-Nahe)
Jede dieser Organisationen benennt und entsendet einen Vertreter bzw. eine Vertreterin. Die entsendenden Organisationen können jederzeit die von ihnen entsandte Vertreterin neu benennen und eine andere Person in
den Beirat entsenden. Mit der Neubenennung scheidet der bisherige jeweilige Vertreter aus dem Beirat aus.
Der Aufsichtsrat der GuT wird über die Bildung des Beirates und jede personelle Veränderung in der nächstfolgenden Aufsichtsratsitzung unterrichtet.
§ 3
Die Geschäftsführung (Einladung, Protokollierung, Organisation der Sitzung) des Beirats obliegt der GuT in Abstimmung mit dem oder der Vorsitzenden des Beirates.
§ 4
Beiratssitzungen finden kalenderhalbjährlich statt. In der Sitzung des 1. Kalenderhalbjahres sind die Marketingaktivitäten des zurückliegenden Jahres zu erörtern und zu bewerten. In der Sitzung des 2. Kalenderjahres, die bis Oktober durchzuführen ist, ist die Planung von Marketingaktivitäten für des der Sitzung folgende Kalenderjahr zu erörtern.
§ 5
Zu allen Beiratssitzungen wird der oder die Vorsitzende des Aufsichtsrates sowie der oder die Vertreter/in der Stadt Bad Kreuznach eingeladen.
§ 6
Der Beirat wählt aus seiner Mitte mit einfacher Mehrheit eine/n Vorsitzende/n. Tagesordnung, Protokoll und Einladungen sind seitens der Geschäftsführung mit dem Beiratsvorsitzenden abzustimmen.
§ 7
Eine Terminmitteilung erfolgt spätestens vier Wochen vor dem Termin der Beiratssitzung. Die Geschäftsführung nimmt Themenvorschläge für die Tagesordnung entgegen und versendet spätestens 1 Woche vor der Sitzung die Einladung mit Tagesordnung. Themenvorschläge und Tagesordnungspunkte können bis zur Eröffnung der Sitzung durch den Beiratsvorsitzenden eingebracht werden. Die Einladung erfolgt schriftlich auf dem Postweg, per Faxmitteilung oder per e-mail. Jeder form- und fristgerecht eingeladene Beirat gilt unabhängig von der Zahl der anwesenden Mitglieder als beschlussfähig.
§ 8
Der Beirat sollte über die wesentlichen Fragen des touristischen Marketings und der Entwicklung des Heilbades informiert werden und Gelegenheit erhalten, zu allen Themen eigene Vorstellungen und Vorschläge einzubringen.
§ 9
Der Beirat kann Handlungsvorschläge in Form von Beschlüssen artikulieren, die mit einfacher Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder gefasst werden.
§ 10
Die Ergebnisse der Diskussionen des Beirates sowie die Beschlüsse sind zu protokollieren. Die vom Beiratsvorsitzenden bestätigten Protokolle werden dem Aufsichtsrat zur Kenntnis mitgeteilt und werden zur Beratung auf die Tagesordnung der nächsten auf die Beiratssitzung folgenden Aufsichtsratssitzung gesetzt.
§ 11
Die Bildung eines Beirates und dessen Auflösung bedürfen eines Beschlusses des Aufsichtsrates der GuT.
Bad Kreuznach, 15.9.2016