“Angebotsstreifen” falsch verstanden

In der Mainzer Strasse wurden vor vielen Jahren die ersten “Angebotsstreifen” im Bad Kreuznacher Stadtgebiet aufgemalt. Das sind Schutzstreifen für Radfahrer. Seit 1977 macht die Strassenverkehrsordnung sie in § 42 möglich. Bei der Planiger Kerb am ersten Augustwochenende 2018 haben dutzende Autofahrer dieses “Angebot” falsch verstanden: sie parkten den Streifen für Radfahrer und auch gleich die Gehwege beidseits zu. Natürlich unbeanstandet vom städtischen Ordnungsamt und den “Offiziellen”, die es sich als Festgäste nebenan gut gehen liessen. Aber wehe, dutzende Radfahrer würden – natürlich mit Parkschein – mal einen Innenstadtparkplatz zustellen. Es ist eben nicht das gleiche, wenn zwei das selbe tun. Zumindest wenn der eine ein Auto- und der andere ein Radfahrer ist.