GEWOBAU: Rechnungshof sagt Einsicht zu

Jetzt ist es nur noch eine Frage der Zeit: während die Oberbürgermeisterin weiterhin mauert kündigte der Landesrechnungshof heute an unter konkreten Bedingungen Einsicht in seinen Bericht zu gewähren. Wie am 17.7.18 unter der Überschrift “Die OBin verweigert Transparenz” berichtet hat diese Seite Einsicht in den Prüfbericht über die Gewobau beantragt. Aber nicht nur bei Dr. Heike Kaster-Meurer, sondern auch bei den Verfassern: den Prüfern aus Speyer direkt. Und die blieben eine Antwort nicht lange schuldig.

“Einsicht nach Feststellung”

Mit Schreiben vom 19.7.18 (Az.: Pr-0500.07-34) teilt der Landesrechnungshof mit, dass die Einsicht gewährt werden kann, wenn dessen Ergebnis “abschliessend festgestellt” wurde. Die Behörde führt dazu weiter aus: “Diese abschließende Feststellung durch den Rechnungshof kann erst erfolgen, wenn im sogenannten „Beantwortungsverfahren“ mit der geprüften Stelle die Feststellungen und Forderungen des Rechnungshofs als erledigt betrachtet werden können. Derzeit sind die Voraussetzungen für eine abschließende Feststellung des Prüfungsergebnisses nicht erfüllt, da das oben erwähnte Beantwortungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Sobald ein solches Ergebnis vorliegt, können Sie Zugang hierzu erhalten, wenn und soweit keine rechtlich beachtlichen Belange entgegenstehen”.

Bericht als Weihnachtsgabe?

Es liegt jetzt also einzig und allein daran, wie schnell die Gewobau die Feststellungen der Prüfer kommentiert. Insider gehen davon aus, dass dieser Prozess “längstens vier oder fünf Monate dauern darf, ohne dass zusätzliche juristische Probleme entstehen”. Wenn sich also die Oberbürgermeisterin nicht doch noch dem Druck der Öffentlichkeit beugt und den Bericht selbst offenlegt, könnte dieser den interessierten Bürgerinnnen und Bürgern gleichsam unter den Weihnachtsbaum gelegt werden: die passende Lektüre für lange Winterabende.