Erfrischung am Naheufer

Das ist natürlich nur im Sommer, bei Niedrigwasser und mit dem richtigen Schuhwerk zu empfehlen: ein Spaziergang in der Nahe. Aber unter diesen Bedingungen macht es dann einen Riesenspass. Eine Erfrischung, die nicht nur an heissen Tagen, sondern auch in lauen Nächten nicht zu verachten ist. Ungefährlicher und einfacher ist es die Füsse einfach im Wasser baumeln zu lassen. Aber aufgrund eines Stadtratsbeschlusses ist der Aufenthalt auf der Kirschsteinanlage selbst im Hochsommer ab 22 Uhr verboten.

Daher bildet sich derzeit eine Bürgerinitiative, die die entsprechende Satzung mit Hilfe des Rechtsanwaltes Thomas Scheffler anfechten möchte. Das ist rechtlich möglich über eine sogenannte Normenkontrollklage beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz. Dort wird dann geprüft, ob die Vorschrift zum “zügigen Durchschreiten” von der Stadtverwaltung tatsächlich durchgesetzt werden kann. Würde es zur Bestrafung einer Bürgerin kommen, die nach 22 Uhr friedlich und ruhig auf den Steintreppen am Naheufer sitzt, müssten noch ganz andere Fragen geklärt werden.

Zum Beispiel die, ob alle Ein- und Zugänge zu den städtischen Grünanlagen entsprechend beschildert sind, so dass ein Passant von der Regelung überhaupt Kenntnis erhält. Noch stehen die alten Schilder. Also die ganz alten, nicht die aus 2017. Allein die Kirschsteinanlage hat sieben Zugänge: den direkt nach der Wilhelmsbrücke, die Parkplatzeinfahrt, die Parkplatzausfahrt, einen Fussweg Linkskurve, einen Fussweg Rechtskurve, einen Fussweg mit Treppe und den Zugang mit Hochwasserschutz. Selbst wenn für die beiden letztgenannten ein Schild ausreichen würde: da sind sechs Schilder aufzustellen. Und keines von denen kann ein Passant lesen, der die Kirschsteinanlage durch die Nahe betritt. Soll also auch der Uferbereich zugeschildert werden? Wer sich für die Arbeit der Bürgerinitiative “Offene Grünanlagen jederzeit” interessiert: einfach eine Email an tourismusbeitrag-so-nicht@gmx.de senden.