Vorsicht Trittbrettfahrer

Ist Gereon Haumann wie ein Vogel unter dem Himmel? Seine aktuelle Presseerklärung zum Tourismusbeitrag legt diesen Verdacht nahe meint Antonio Valentino. Aufklärung kann ein Blick ins Neue Testament, Matthaeus 6 Vers 26, schaffen. “Sie säen nicht und der himmlische Vater nährt sie doch”, steht dort geschrieben. “Genau so lebt Haumann verbandspolitisch: er hat nullkommanull vor Gericht gegen den Beitrag getan und schmückt sich jetzt mit fremden Federn”, stellt der Inhaber vom “Ponte Vecchio” klar.

Valentino legt offen: “Die DEHOGA RLP hat mich, obwohl ich sogar Mitglied bin, in keiner Weise unterstützt und möchte jetzt als Trittbrettfahrer von meinem Erfolg profitieren”. Valentino ist der erste und einzige Bad Kreuznacher Widerspruchsführer, der die Stadtverwaltung zwang eine Stadtrechtsausschusssitzung durchzuführen. Mehrere Dutzend andere Verfahren ruhen einfach, teilweise seit über 1,5 Jahren. Und nicht nur das. Antonio Valentino ist landesweit der einzige, der gegen einen Tourismusbeitragsbescheid nach dem neuen Kommunalabgabengesetz (KAG) von 2015 vor ein Verwaltungsgericht zog – und gewann.

Statt die krassen Ungerechtigkeiten und die Mängel bei der Beitragserhebung aufzuzeigen mache die DEHOGA RLP nur Sprüche. “Konkrete Sacharbeit findet nicht statt” weiss Valentino. Bis heute habe es die DEHOGA RLP weder geschafft ein eigenes Widerspruchsformular für Mitglieder auf die Beine zu stellen noch wurde eine fachbezogene Informationsveranstaltung für Mitglieder durchgeführt. “Statt dessen findet nur Selbstdarstellung des Präsidenten statt”. Valentino hat Gereon Haumann einen offenen Brief geschrieben und stellt ihm konkrete Fragen. Hier der offene Brief im Wortlaut:

 

OFFENER BRIEF

Sehr geehrter Herr Haumann, mit Ihrer Presserklärung vom 7. Juni 2018 mischen Sie sich als nicht Verfahrensbeteiligter in meine Rechtsauseinandersetzung mit der GuT und der Stadt Bad Kreuznach ein. Durch die zweimalige Feststellung, dass ein Gastronom das Verfahren geführt hat, möchten Sie bei unbedarften oder nur oberflächlich informierten Mitbürgern den Eindruck erwecken, die DEHOGA Rheinland-Pfalz habe damit etwas zu tun.

Diesen Ihren Versuch gleichsam als Trittbrettfahrer an meinem Erfolg teilhaben zu wollen weise ich entschieden zurück. Richtig ist, dass die DEHOGA Rheinland-Pfalz nullkommanichts beigetragen hat. Sie sind daher ein medienorientierter “Schwarzfahrer”, den ich hiermit als unwillkommenen Mitreisenden vor die Tür setze. Bitte unterlassen Sie künftig bei Ihrer Propaganda jeden Bezug zu den von mir geführten Verfahren.

Richtig ist, dass Sie sich – ausser mit Haumann-bebilderten Presserklärungen – nicht darum gekümmert haben, wie der Fremdenverkehrsbeitrag (für 2016) und der Tourismusbeitrag (ab 2017) gerecht gestaltet oder abgeschafft werden können. Diese Untätigkeit in der Sache erklärt auch die fachlichen Fehler in Ihrer Presseerklärung vom 7.6.18. Vier wesentliche Punkte sind richtigzustellen:

 

1.1. Die Entscheidungen des Verwaltungsgerichtes vom 28.5.18 erfolgten nicht auf Widersprüche, sondern auf Anträge hin.

1.2. Der Vorteilsatz ist nicht “absolut willkürlich” am Gewinn festgelegt worden. Es werden vielmehr die Richtsätze des Bundesfinanzministeriums zugrunde gelegt.

1.3. Die Einführung erfolgte nicht vor “zwei Jahren”, sondern zum 1. Juli 2014 bereits im Stadtteil Bad Münster am Stein / Ebernburg, in dem Sie Ihr Hotel betreiben und durch einen Beschluss vom 15. Oktober 2015 zum 1.1.16 im gesamten Stadtgebiet als Fremdenverkehrsbeitrag.

1.4. Schliesslich handelt es sich nicht um Urteile, sondern um Beschlüsse.

Die in diesem Falschaussagen erkennbare Sachunkenntnis zeigt, wie wenig sich die DEHOGA Rheinland-Pfalz um Sachkompetenz bemüht. Mit Ihren unzutreffenden und oberflächlichen Aussagen beschädigen Sie jede fachspezifische und kompetente Kritik am Tourismusbeitrag und erleichtern den Befürworten ungerechter Regelungen so deren Handwerk.

Als Mitglied der DEHOGA bitte ich Sie um Beantwortung folgender Fragen:

2.1. Warum hielten Sie es nicht für nötig am 23. Februar 2018 und am 23. März 2018 persönlich oder durch einen Mitarbeiter der Geschäftsstelle an den öffentlichen Sitzungen des Stadtrechtsausschusses teilzunehmen, um dadurch Informationen aus erster Hand zu erlangen?

2.2. Warum haben Sie es seit dem November 2017 bis heute über ein halbes Jahr lang unterlassen, sich bei mir über den Stand meiner Anstregungen zu informieren oder mich in welcher Weise auch immer zu unterstützen?

2.3. Warum hat der Kreisverband der DEHOGA Bad Kreuznach bis heute weder die Mitglieder noch die Öffentlichkeit in angemessener Weise über den Fremdenverkehrsbeitrag und den Tourismusbeitrag informiert? Warum gibt es vom Kreisverband bis heute weder ein Musterwiderspruchsformular noch ein Musterverfahren?

2.4. Warum haben Sie selbst, Herr Haumann, nicht den Weg vor den Stadtrechtsauschuss gewählt und in eigener Sache ein Widerspruchsverfahren durchgeführt, um damit ein gutes Vorbild für andere Mitglieder zu sein?

2.5. Warum war es die CDU-Mittelstandsvereinigung und nicht die DEHOGA, die die erste grosse Informationsveranstaltung zum Fremdenverkehsrbeitrag im Möbelhaus Mayer durchgeführt hat? Und warum sind Sie dem Beispiel der MIT nicht gefolgt und haben in den zwei Jahren danach keine Informationsveranstaltungen vor Ort angeboten?

2.6. Was hat die DEHOGA Rheinland-Pfalz bzw der Kreisverband Bad Kreuznach vor der Beschlussfassung im Rat der Stadt am 15.10.15 konkret getan, um diesen Stadtratsbeschluss zu verhindern bzw die krassesten Ungerechtigkeiten abzumildern?

 

Ich sehe Ihren Antworten mit Interesse entgegen. Mit freundlichen Grüssen Antonio Valentino