“Dünn, sehr dünn”

Von Enttäuschung bis hin zu Verärgerung: die Zuhörer der Stadtrechtsausschusssitzung waren von den Ausführungen des GuT-Geschäftsführers vor dem Stadtrechtsausschuss nicht begeistert. Dr. Michael Vesper hatte auf die konkrete Frage, warum er aufwändig (und im Ergebnis schlecht) schätzen läßt, statt schnell und im Ergebnis korrekt die Umsatzdaten beim Finanzamt abzufragen, am 23.3.18 festgestellt: “Wir möchten nicht in das Steuergeheimnis eingreifen”. Mehrere Gesprächspartner, die Dr. Vesper allerdings ausnahmslos nicht namentlich nannte, hätten der GuT dazu geraten. Den krassen Widerspruch zwischen seiner Aussage und der Satzungsbestimmung, dernach alle Beitragspflichtigen ihre Umsatzsteuerdaten der GuT melden und damit ihre Steuerdaten aktiv offenlegen müssen und Verweigerern ein Bussgeld droht, klärte er nicht auf.

 

Erst beobachten – dann schätzen

Statt dessen referierte er über 10 Minuten über die Details der Schätzerwägungen seines Teams in Sachen Ponte Vecchio: Restaurantbesuch, Tageskartenanalyse, Frequenzbeobachtung, Lagebetrachtung – Dr. Vesper zählte auf, was die GuT als beliehene Stadtmacht anwendet, wenn der Bürger nicht sagt, was die Verwaltung hören möchte. Vollkommen offen blieb, wie die GuT Betriebe und Freiberufler schätzen möchte, die kein Ladengeschäft betreiben: Vertriebsgesellschaften, Grosshändler oder mobile Servicedienstleister usw, die zwar alle beitragspflichtig sind, aber längst nicht so leicht zu überwachen wie eine Gaststätte oder ein Einzelhändler in der Fussgängerzone.   

“Insgesamt waren die Ausführungen dünn, sehr dünn” fasste eine Beobachterin der Stadtrechtsausschusssitzng ihren Eindruck zusammen. “Er musste halt was sagen”, stellte eine andere fest. Mehrere Beobachter der Stadtrechtsausschusssitzung hatten den Eindruck, dass die GuTler mit der Entscheidung der Vorsitzenden Trierweiler, das Ergebnis schriftlich und erst in einigen Wochen vorzulegen, sehr einverstanden waren. “So haben sie ein bisschen mehr Zeit die Arbeitsrückstände aufzuholen”. Denn nach wie vor ist nur ein kleiner Teil der Bescheide für 2016 erlassen. Für 2017 gar nur rund 10 Prozent und für 2018 noch gar keiner. “Da werden einige Leute noch Augen machen, wenn sie innerhalb weniger Wochen dann für zwei oder drei Jahre die Bescheide bekommen.”

 

Keine unbillige Härte

Für das städtische Rechtsamt ist heute schon klar worum es sich auf jeden Fall NICHT handelt, wenn ein Beitragspflichtiger dann 500, 1.000 oder gar mehr Euro in kürzester Zeit zahlen muss: “eine unbillige Härte”, denn den Gewerbetreibenden obliege es “rechtzeitig Vorkehrungen und entsprechende Rücklagen zu bilden, um die jeweils anfallenden Steuern, Beiträge und Gebühren bedienen zu können”, teilte Nicola Trierweiler schon am 26. Januar 2018 in den beiden Eilverfahren dem Verwaltungsgericht auf einen entsprechenden Hinweis Valentinos mit. Die Stadt habe schliesslich alles getan um zu informieren: so sei die Fremdenverkehrsbeitragssatzung im November 2015 öffentlich bekannt gemacht worden. Und im April 2016 seien die ersten Umsatzanfragen verschickt worden. Beitragsschuldner wie Valentino hätten “folglich hinreichend Zeit gehabt entsprechende Rücklagen zu bilden” (Az 2 L 44/18 und 2 L 48/18.VG).