Wilhelm Zimmerlin fordert Weitergabe des Transparenz-Urteils durch die OBin

Die Oberbürgermeisterin muss dem Stadtrat offenlegen, was die Geschäftsführer der städtischen Gesellschaften verdienen. Das hat das rheinland-pfälzische Oberverwaltungsgericht auf Antrag von Wilhelm Zimmerlin geurteilt. Wer das Urteil liest, stellt schnell fest: über diese konkrete Ebene reicht es in seiner Argumentation weit hinaus. “Die Ausführungen des OVG betreffen das Fragerecht von Ratsmitgliedern, die hiermit korrespondierende Antwortpflicht von Bürgermeistern und die Aufgabenerfüllung der Mitglieder des Gemeinderates”, faßt Zimmerlin zusammen und ergänzt:

“Die Kontroll- und Steuerungsfunktion des Gemeinderats, dies insbesondere auch im Hinblick auf die gemeindeeigenen privatrechtlich organisierten Unternehmen, sowie die Schweigepflicht bei datenschutzrelevanten Informationen”, wurde ebenfalls juristisch festgeklopft. Wilhelm Zimmerlin schlußfolgert daraus: “das Urteil ist für den gesamten Stadtrat und für die gewissenhafte und aktive Mandatsausübung jedes Stadtratsmitglieds sehr bedeutsam”. Aus diesem Grund bittet der erfolgreiche Kläger Dr. Kaster-Meurer das Grundsatzurteil “zur Information an alle Mitglieder des Stadtrats übersenden”.

Der Zimmerlin-Brief an die OBin vom 8.8.2021 im Wortlaut:

“Sehr geehrte Frau Dr. Kaster-Meurer, das Urteil des OVG RP vom 23.07.2021, Az.: 10 A 10076/21.OVG, wurde Ihnen inzwischen zugestellt. Es handelt sich um ein Grundsatzurteil, was sich bereits aus den vom OVG postulierten Leitsätzen ergibt. Das OVG hat nicht nur über meinen Auskunftsanspruch als Stadtrat zur Frage der Vergütung der Geschäftsführer städtischer Gesellschaften entschieden, sondern sich in diesem Zusammenhang auch mit grundlegenden kommunalverfassungsrechtlichen Fragestellungen befasst.

Die Ausführungen des OVG RP betreffen u.a. das Fragerecht von Ratsmitgliedern, die hiermit korrespondierende Antwortpflicht von Bürgermeistern, die Aufgabenerfüllung der Mitglieder des Gemeinderats, die Kontroll- und Steuerungsfunktion des Gemeinderats, dies insbesondere auch im Hinblick auf die gemeindeeigenen privatrechtlich organisierten Unternehmen, sowie die Schweigepflicht bei datenschutzrelevanten Informationen. Das Urteil ist für den gesamten Stadtrat und für die gewissenhafte und aktive Mandatsausübung jedes Stadtratsmitglieds sehr bedeutsam. Vor diesem Hintergrund bitte ich darum, dass Sie das Urteil zur Information an alle Mitglieder des Stadtrats übersenden. Mit freundlichen Grüßen Wilhelm Zimmerlin”

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