Kreisverwaltung verteidigt Beschaffung der Beatmungsgeräte

Die Entscheidung, die Beatmungsgeräte anzuschaffen, wurde innerhalb des Kreisvorstandes getroffen. Über die Möglichkeit einer Bezuschussung gab es zum Zeitpunkt dieser Entscheidung noch keine Gespräche. Die Ausweitung der Kapazität an Beatmungsplätzen war die Reaktion auf die Zustände, die im europäischen Ausland bestanden und die Sorge, hier eine ähnlich dramatische Zuspitzung zu erfahren. Zur Zeit der Bestellung standen für die Beatmung von Covid19-Patienten nach Angaben der Kliniken nur sehr wenige Betten im Landkreis zur Verfügung. Daher hat auch der Leiter des Gesundheitsamtes ausdrücklich um die Beschaffung von 50 Beatmungsgeräten gebeten.

Einige Tage nach dieser bewussten und einstimmigen Entscheidung des Kreisvorstandes wurde das Land telefonisch darüber informiert, dass der Landkreis Beatmungsgeräte bestellt hat. Dies wurde vom Gesundheitsministerium positiv aufgegriffen und ausdrücklich begrüßt. Das Ministerium hat darüber hinaus in dem Telefonat eine mögliche Teilbezuschussung aus den Bundesmitteln in Aussicht gestellt. Der Kreisverwaltung war es wichtig, mit vorliegenden Informationen transparent umzugehen. Daher wurde neben dem Hinweis auf die Beschaffung auch auf Grundlage der telefonischen Zuschusszusage mitgeteilt, es sollen Zuschüsse dafür fließen.

Der Hinweis, dass die Bezuschussung unter den entsprechenden Richtlinien des Bundes nun doch nicht möglich sein soll, erreichte uns mittlerweile. Darüber wollte die Landrätin beim nächsten Zukunftsgespräch zum Kirner Krankenhaus mit dem zuständigen Ansprechpartner sprechen. Dieses wurde jedoch verschoben. Eine ausführliche Darstellung der Chronologie wird in der kommenden Sitzung des Kreistags am 14.9.2020 erfolgen. Bereits vorab wird diese zunächst den Fraktionen schriftlich zugehen. Darauf verständigten sich gestern Kreisvorstand und Fraktionsvorsitzende im gemeinsamen und sachlich geführten Gespräch.

Quelle: Kreisverwaltung Bad Kreuznach