Bettina Dickes wehrt sich gegen Abwertung der Arbeit des Kreisjugendamtes

In der Diskussion um die Abgabe des städtischen Jugendamtes an den Kreis wurde von mehreren Kritikern der Entscheidung in unterschiedlicher sprachlicher Ausformung immer wieder festgestellt, dass für den Fall einer Übernahme durch den Kreis Qualitätseinbußen für die Betroffenen zu befürchten seien. Diesen Darstellungen tritt die Kreisverwaltung mit nachstehender Erklärung entgegen:

„Allein der Stadtrat hat die Entscheidung zu treffen, ob das Jugendamt an den Landkreis abgegeben werden soll oder nicht“, macht Landrätin Bettina Dickes einmal mehr deutlich. Hierbei gehe es natürlich auch ums Geld und die Frage, ob die Stadt für den Erhalt des städtischen Jugendamtes jährlich mehr als vier Millionen Euro zu zahlen bereit ist. Aber, und das stellt Dickes klar, es gehe definitiv nicht darum, Geld an Kindern einzusparen. Es gehe nur darum, ob die Stadt weiter 25% der Kosten tragen wolle, oder der Kreis für alles einstehe, damit aber auch die Organisationshoheit habe.

Dafür, dass die Thematik diskutiert wird, habe sie natürlich Verständnis, „nicht aber für die zuletzt immer häufiger festzustellende Form einer Abwertung der Arbeit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kreisjugendamtes in verschiedenen Pressemeldungen“. Sie sei darüber sehr verärgert und könnte diese Form der Argumentation nicht verstehen. „Ich verwahre mich sehr deutlich dagegen, dass wir im Landkreis schlechtere Jugendamtsarbeit erbringen, als dies in der Stadt der Fall ist“, macht die Landrätin deutlich. „Auch eine emotionale Debatte darf nicht in unterschwellige Angriffe zulasten anderer ausarten, nur um die eigene Position stärken zu wollen“.

Leider sei diese Grenze zuletzt sehr oft überschritten worden. Für die Landrätin seien es hingegen die Fakten, um die es gehen muss. Und da stünden die Jugendämter von Stadt und Landkreis laut ISM-Bericht vergleichbar, nämlich jeweils im Mittelfeld vergleichbarer Kommunen. „Die größte Aufgabe der Jugendämter sind die sozialen Hilfen für Kinder, bei denen in irgendeiner Form erzieherische und beratende Hilfe geleistet werden muss. Hier wird in der Stadt wie auch im Landkreis Bad Kreuznach gleichermaßen nach Bedarf agiert“. Das heiße, die Familien, die Hilfe benötigen, erhalten diese.

„An dieser identischen Vorgehensweise ändert sich auch nach einer möglichen Abgabe des städtischen Jugendamtes an den Landkreis nichts!“. Die breit geführte Diskussion beziehe sich fast ausschließlich auf die im Umfang frei gestaltbare Jugendarbeit. Hier werde zum Beispiel für „Mühle“ oder „AJK“ bisher tatsächlich mehr Geld ausgegeben als im Rest vom Landkreis. Dazu versichert die Landrätin, dass – wenn der Stadtrat sich tatsächlich zur Abgabe des Jugendamtes an den Kreis entschließt – auch der Bereich Jugendarbeit weiterhin durch den Landkreis bezuschusst wird.

Es sei angesichts der Konzentration an Kindern und Jugendlichen und den teils besonderen Bedürfnissen im städtischen Umfeld klar, dass der Bereich der Jugendarbeit mehr finanzielle Unterstützung braucht. „Dem würden wir auch als Landkreis Rechnung tragen. Ich habe in den letzten Wochen immer wieder betont, dass wir auch weiterhin große Summe für die Jugendarbeit in der Mühle und Jugendarbeit im Allgemeinen bezahlen werden, unabhängig von der Frage, ob das städtischeJugendamt weiter besteht oder nicht“, versichert die Landrätin. Klar sei aber auch, dass die Stadt Bad Kreuznach – ebenso wie dies schon heute der Fall ist – weiterhin eigene Mittel hierin einbringen muss.

„Ebenso ist dies auch etwa in Kirn der Fall. Dortwird das Haus der offenen Tür durch den Landkreis unterstützt, aber durch Stadt und Kirche kofinanziert“. Hier könne sich die Stadt demnach auch weiterhin gut einbringen und Schwerpunkte setzen.Ob das Jugendamt künftig weiterhin durch die Stadt oder aber durch den Landkreis getragen wird, liege alleine in der Hand des Stadtrats. Aber: „Egal, wie die Entschei-dung ausfällt, ist dies nicht daran geknüpft, dass kein Geld mehr ausgegeben wird“. Auch im Falle einer möglichen Aufgabe des städtischen Jugendamtes macht die Landrätin deutlich, dass Projekte im Bereich der Jugendsozialarbeit, die in der Stadt laufen, auch danach weiterlaufen könnten, sofern die Stadt dies beantrage“.

Ausnahmen bilden hier jedoch Projekte, die bisher nur von Städten beantragt werden können. Ein Beispiel sei etwa das Projekt „Jugend stärken im Quartier“, welches u.a. die Arbeit des AJK unterstützt. Um dieses Projekt weiterführen zu können, bedürfe es einer Sonderregelung, die mit dem Land geklärt werden müsste. „Kinder- und Jugendarbeit war mir schon immer, auf privater wie auf politischer Ebene, ein Herzensanliegen. Auch nach einem möglichen Übergang des städtischen an den Landkreis werde ich weiterhin mit aller Kraft dafür kämpfen, für Kinder und Jugendlichen in der Stadt und dem Landkreis Bad Kreuznach bestmögliche Bedingungen zu schaffen – unabhängig von Zuständigkeiten oder Gebietszuschnitten“.

Text: Kreisverwaltung Bad Kreuznach